Am 1. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz)“ vom 24. Mai 2016 in Kraft getreten.

m 1. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz)“ vom 24. Mai 2016 in Kraft getreten. Es enthält die rechtlichen Regelwerke für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung trägt aufgrund des Gesetzes nun den Namen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (weiterhin abgekürzt WSV). Damit grenzt sich die WSV klarer zu den wasserrechtlichen Zuständigkeiten der Bundesländer ab und verdeutlicht ihre Aufgabe als Verkehrsverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Alle bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten durch das Gesetz die Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter. Folglich ist auch aus dem ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Heidelberg geworden (weiterhin abgekürzt WSA Heidelberg). mehr

Informationen über den neuesten Stand Schleusen NOK Brunsbüttel Holtenau

Langfristige FinanzierungIm Maßnahmenpaket zur hafenbezogenen Infrastruktur sichert der Bund die langfristige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur bis 2019 zu. Wichtige Vorhaben seien die Umsetzung der geplanten Fahrrinnenanpassung der Außen- und Unterelbe sowie der Außenweser. Denn ohne sie würden die Logistikstandorte in Hamburg und Bremerhaven von der Entwicklung abgekoppelt. Das gelte auch für den Emdener Hafen als Drehscheibe für Fahrzeugtransporte. Erwähnung findet ebenso der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) mit seiner hohen verkehrlichen Bedeutung. „Der geplante Ausbau der Oststrecke des NOK wird für den Bundesverkehrswegeplan 2015 als ‚begonnen‘ definiert“, heißt es. Eingang in das Konzept findet auch die Forderung, neben Deutsch auch Englisch als Reviersprache einzuführen.

Aufgrund eines Systemfehlers werden Fahrzeuge in Brunsbüttel seit dem 05.07.15 23:30 Uhr und in Kiel Holtenau nur eingeschränkt in den Kanal geschleust. Der im Kanal befindliche Schiffsverkehr wird nach Sammelanruf gelenkt und ausgeschleust. mehr

SOS für den Nord-Ostsee-Kanal SPD Teil 2

Dementsprechend hat die SPD-Fraktion im Haushaltsausschuss unter Federführung der norddeutschen SPD-Abgeordneten
Johannes Kahrs und BettinaHagedorn auch in diesem Jahr wieder beantragt,
die notwendigen 300 Mio. Euro für die Fortführung der Baumaßnahmen an der
Schleuse Brunsbüttel im Haushalt 2013 bereitzustellen. mehr