Reparatur der Kieler Schleuse vorgezogen Kiel/Berlin

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will seine Modernisierungspläne für den Nord-Ostsee-Kanal ändern. Auf den nächstes Jahr beginnenden Ausbau der Schleusen in Brunsbüttel soll nicht mehr die Verbreiterung der elf Kilometer langen Oststrecke zwischen Kiel und Königsförde und anschließend die Vertiefung des gesamten Kanals folgen. Statt dessen will Ramsauer erst mal die ebenfalls dringend sanierungsbedürftigen Holtenauer Schleusen in Kiel erneuern. mehr

Ramsauers Reformpläne für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: handlungsunfähig, teuer, nutzerfeindlich

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Vorstellung der „Reform“ der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) durch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer scharf kritisiert. Die Pläne seien ohne Einbeziehung der Kompetenz von Beschäftigten, ohne Berücksichtigung der Anforderungen 5 durch die Nutzerinnen und Nutzer, ohne Beteiligung von Personalräten und Gewerkschaft und ohne die erforderliche Beratung in den Bundestagsausschüssen für Haushalt und Verkehr erarbeitet und präsentiert worden. „Minister Ramsauer hat sich bei diesem unsinnigen und unverantwortlichen Vorhaben von seiner Ministerialbürokratie und der FDP jagen lassen, ohne sich für 10 die fatalen Folgen zu interessieren“, sagte ver.di-Vorstandsmitglied Achim Meerkamp. Die angebliche Reform sei zum Scheitern verurteilt.Bundesverkehrsminister Ramsauer Reform erzürnt den Norden — mit seiner Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Für Schleswig-Holstein bedeutet sie einen Verlust von Arbeitsplätzen und Know-how. Landesregierung und Opposition sagen: So nicht! mehr

Bundestag Beiträge : Seeschifffahrt WSV Offshore aktuell Berichterstatter : in allen Bereichen MdB Johannes Kahrs

26. Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung desBundes (WSV);

4. Bericht desBundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zur Reform der WSV BMF-V 10/12

Ausschussdrucksache 17(8)4295 dazu: Bezugsprot. Nr. 55 S. 67 – 77 und Anlage 13 mehr