SOS für den Nord-Ostsee-Kanal– der Norden steht auf! Frau Hagedorn Navigare Preis

Für ihre Verdienste um den Nord-Ostsee-Kanal und den Schleusenbau wurde die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn mit dem Navigare Preis ausgezeichnet.
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Kämpferin für den Kanal
SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Hagedorn erhält Navigare-Preis des Nautischen Vereins
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Verkehrsminister Dobrindt will in Brüssel einen dicken Zuschuss für den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals beantragen

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hofft in Brüssel mehrere hundert Millionen Euro für den geplanten Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals locker machen zu können. Wie ein Sprecher von Dobrindt unserer Zeitung sagte, will der CSU-Minister dieses Jahr zunächst für den Bau der fünften Schleuse in Brunsbüttel Geld aus dem EU-Programm für transeuropäische Netze einwerben. „Ein Antrag wird derzeit vorbereitet“, sagte der Sprecher. Die Förderhöhe könne „zwischen 30 und 40 Prozent betragen“. Das wären bei Baukosten von 485 Millionen Euro bis zu 194 Millionen aus Brüssel – allein für die Schleuse. Im September kann Dobrindt die Unterlagen bei der Kommission einreichen.
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Nautischer Verein:der Ausbau der Oststrecke und die Vertiefung des NOK dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.“

Zufrieden könne man damit zwar nicht sein, aber jetzt bestehe Hoffnung, dass es nach dem Abschluss der Reparaturen der Großen Nordkammer in Brunsbüttel im Jahr 2014 wieder aufwärts gehe. Heinrich: „Da die Prognosen für das Wirtschaftswachstum in Europa für das Jahr 2014 überwiegend positiv ausfallen, wird davon auch der Seeverkehr zwischen Nord- und Ostsee profitieren.“

Insgesamt passierten im vergangenen Jahr 31 097 Schiffe den NOK. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 10,8 Prozent weniger. Die insgesamt transportierte Ladungsmenge liegt mit 94,8 Millionen Tonnen etwa auf dem Niveau des Jahres 2006 und um gut zehn Prozent unter dem des Rekordjahres 2008.

Bemerkenswert ist laut Heinrich: Die größeren Schiffe nutzen den Kanal trotz zahlreicher Behinderungen sogar in steigender Tendenz.
Kiel | Seit dieser Woche liegen die fertigen Planunterlagen für die Verbreiterung der „Oststrecke“ des Nord-Ostsee-Kanals zwischen Kiel und Königsförde öffentlich aus – und wenn Bürger oder Verbände in den nächsten sechs Wochen nicht gegen die Pläne klagen, dann können die ersten Bauarbeiten schon dieses Jahr losgehen. Das sagte gestern ein Sprecher des neuen Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) dem sh:z.
Der Vorsitzende des Nautischen Vereins Brunsbüttel, Bernd Appel, hob in seiner Ansprache noch einmal die Bedeutung der 5. Schleusenkammer hervor. „Vor einem Jahr war an dieser Stelle noch keinesfalls sicher, dass die erforderlichen Bundesmittel auch zur Verfügung gestellt würden“, so Appel.
Weiterhin ging er auf die Fahrrinnenanpassung der Elbe ein. „Als Folge ist mit zunehmendem Feederverkehr in das Baltikum zu rechnen, damit werden auch die Schiffsgrößen im NOK zunehmen“, führte Appel weiter aus, „der Ausbau der Oststrecke und die Vertiefung des NOK dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden.“
sko Norddeutsche Rundschau

szmtag
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Hagedorn: Grünes Licht für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals!

Es war ein Paukenschlag, als der Haushaltsausschuss am 5. Juni – nur 2 Monate nach seiner Bewilligung von 485 Mio. Euro für den Bau der 5. Schleusenkammer in Brunsbüttel – in der abschließenden Sitzung für den Bundeshaushalt 2014 zusätzlich 265 Mio. Euro für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals bewilligte und damit ein klares Signal gegen den Investitionsstau am NOK gab.

Doch bereits am 25. Juni irritierte und empörte eine Antwort des Bundesverkehrsministeriums nicht nur Bettina Hagedorn, die als stellv. Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss für das Dobrindt-Ressort zuständig ist (Zitat): „Der Ausbau der NOK-Oststrecke wird im Zuge der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 neu bewertet und muss dann im Gesamtkontext aller erwogenen Projekte priorisiert werden. Die Priorität desOststreckenausbaus ergibt sich damit erst NACH Abschluss der Bewertungen und Priorisierungen ALLER Projekte im Jahr 2015.“ mehr

Am 1. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz)“ vom 24. Mai 2016 in Kraft getreten.

m 1. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz)“ vom 24. Mai 2016 in Kraft getreten. Es enthält die rechtlichen Regelwerke für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung trägt aufgrund des Gesetzes nun den Namen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (weiterhin abgekürzt WSV). Damit grenzt sich die WSV klarer zu den wasserrechtlichen Zuständigkeiten der Bundesländer ab und verdeutlicht ihre Aufgabe als Verkehrsverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Alle bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten durch das Gesetz die Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter. Folglich ist auch aus dem ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Heidelberg geworden (weiterhin abgekürzt WSA Heidelberg). mehr