m 1. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz)“ vom 24. Mai 2016 in Kraft getreten. Es enthält die rechtlichen Regelwerke für die organisatorischen Änderungen im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV).
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung trägt aufgrund des Gesetzes nun den Namen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (weiterhin abgekürzt WSV). Damit grenzt sich die WSV klarer zu den wasserrechtlichen Zuständigkeiten der Bundesländer ab und verdeutlicht ihre Aufgabe als Verkehrsverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Alle bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter erhalten durch das Gesetz die Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter. Folglich ist auch aus dem ehemaligen Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Heidelberg geworden (weiterhin abgekürzt WSA Heidelberg). mehr