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Der Sportverein Spreecoyoten Fürstenwalde ruft zur Teilnahme an einer Online- Petition auf. Ziel ist es, die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auszusetzen. Mit Jahresbeginn 2013 soll die Struktur der Institution umgestellt werden. Die Wasserstrassen in der Region werden dann als „sonstige Wasserstrassen“ herabgestuft. Dies hätte erhebliche Folgen für die Wirtschaft, Bevölkerung und den Wassersport der Region“ erklärt Ulf Andres, Mitglied des Drachenboot Vereins Fürstenwalde. 50.000 Stimmen sind nötig, um das Anliegen erfolgreich durchzusetzen.
ein Kommentar to “ Mit Petition die WSV-Reform stoppen? ”
- # 1 Almut Auerbach schreibt:
November 4th, 2012 at 18:13 Die WSV in S-H muss mit allen Standorten erhalten bleiben!2
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Online-Petition für die Aussetzung der Wasserstraßenreform
Bis zum 22. November 2012 läuft noch die Mitzeichnungsfrist für eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag zur Aussetzung der Reform der Wasserstraßenverwaltung (WSV-Reform) und der damit verbundenen Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen.
Insbesondere die vorgesehene „Trockenlegung“ der ostdeutschen Wasserstraßen, aber auch die Verlagerung von Fachpersonal der Wasserstraßenverwaltung aus den Regionen in eine neue Zentralbehörde in Bonn.
Die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg setzt sich gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Touristikern, Kommunen, Landkreisen und weiteren für eine Veränderung der Reformpläne ein.
Informationen über eine aktuelle Resolution, die von der Bundesregierung eine verlässliche und zukunftsorientierte Wasserstraßenpolitik fordert, die die Sicherung ausgeglichener infrastruktureller und wirtschaftlicher Verhältnisse in ganz Deutschland im Blick behält finden Sie hier. Auch die Landesverkehrsminister haben auf ihrer letzten Sitzung am 4./5.10.2012 in Cottbus erklärt, dass die vorliegenden Reformpläne des Bundes den Anforderungen und Interessen der Länder nicht gerecht werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich der Resolution zur Aussetzung der WSV-Reform bis zum 22.11.2012 anzuschließen.
Sie finden alle weiteren Informationen dazu auf dem Online-Portal des Peditionsauschusses des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_09/_18/Petition_36175.html
Ihr Ansprechpartner:
Robert Radzimanowski | |
Tel.: 0335 5621-1305 | |
Fax: 0335 5621-1390 | |
radzimanowski@ihk-ostbrandenbu.. | |
Raum: 1. A 32 |
bundesweit kursieren oder auch schon beim Bundestag eingegangen sind, werden erst ab
dem 22. November 2012 dazugezählt. Keiner weiß, bei wie vielen Mitzeichnungen wir
Um vor allem der Öffentlichkeit zu zeigen, dass wir selbst als Beschäftigte der WSV hinter
dieser Petition stehen, wollen wir bundesweit am kommenden Freitag, am 16. November
2012 ab 12.00 Uhr für ein bis zwei Stunden möglichst an allen WSV-Standorten auf der
Straße, vor den Rathäusern, vor den Bahnhöfen, in den Fußgängerzonen Unterschriften zur
Petition 36175 „Wasserstraßenverwaltung – Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
aussetzen“ sammeln.
Unterstützt diesen Aktionstag vor Ort – im Amt, im Außenbezirk, in der WSD oder auf dem
Stützpunkt! Wenn jeder mit einer ausgefüllten Unterschriftenliste zurückkommt, sind die
50.000 Stimmen zu schaffen!Kerstin Metzner
Stellvertretende Bundesvorsitzende des
Ingenieurverbandes Wasser- und Schifffahrtsverwaltung e.V.
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Danke vorerst, Torsten Pöschl, WSA Lübeck, Wasserbaumeister und Personalratsvorsitzender
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Mitzeichnen der Petition 36175
Wasserstraßenverwaltung – Reformprozess der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aussetzen vom 18.09.2012
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…den derzeitigen Reformprozess der Wasser – und Schifffahrtsverwaltung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Umbau von einer Ausführungsverwaltung zu einer Gewährleistungsverwaltung schnellstmöglich auszusetzen und gegebenenfalls neu aufzustellen.
Begründung
Die mit dem 5. Bericht des BMVBS vorgelegten Reformmaßnahmen korrespondieren augenscheinlich nicht mit dem Grundgesetz.! 1.) Nach Artikel 89 II GG sind dem weiter lesen
Begründung
Die mit dem 5. Bericht des BMVBS vorgelegten Reformmaßnahmen korrespondieren augenscheinlich nicht mit dem Grundgesetz.!
1.) Nach Artikel 89 II GG sind dem Verwaltungsträger WSV Aufgaben zugewiesen, die er vom Grundsatze her durch eigene Verwaltungseinrichtungen, eigenen sachlichen und personellen Mitteln wahrnehmen soll. Würde hier der Wandel von der Ausführungs – zur Gewährleistungsverwaltung vollzogen, so rückte der Art.89 II GG in den Bereich der Absurdität.
2.) Die geplante Senkung der Staatsquote durch eine weitere Erhöhung des Vergabeanteils der sich aus Art.89 II GG ergebenden Vorgaben kommt einer nicht zulässigen Privatisierung von hoheitlichen Aufgaben gleich, die auch die schon bestehende Vergabequote von nahezu 40 % mit kritischen Fragen versehen lässt.
3.) Die Einrichtung einer Generaldirektion und damit vermutlich einer Bundesoberbehörde in Bonn ohne entspreches Gesetz und ohne Beteiligung der Länder scheint auch der GG – Konformität zu entbehren.
4.) Durch die Besonderheiten und Spezifikationen der Aufgaben der WSV ist eine Senkung der Staatsquote hier kaum möglich, weil die entsprechenden Fachkräfte und das benötigte know – how auf dem freien Markt kaum bis gar nicht vorhanden ist und wenn, dann für nur für ein Vielfaches der eigentlichen Kosten eingekauft werden muss – also ein voraussehbarer Schaden für den Staat und damit auch den Haushaltsgrundsätzen der BHO nicht entsprechend.
Die geplante Reform steht noch am Anfang und kann durch den Bundestag gestoppt werden, um Schaden vom Deutschen Volk abzuhalten. Nicht nur penunciärer Schaden, abgesehen von der Verunsicherung und Lähmung von 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch die Reputation eines ganzen Ministeriums erleidet hier sprichwörtlichen Schiffbruch. Reform ja, aber mit Sinn, Verstand und Transparenz!
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