09/14 WSV Reform

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  • Bundesverkehrsverwaltung Wir wollen die Zukunft der WSV gestalten!

Wir wollen die Zukunft der WSV gestalten!

Die Reform der WSV kommt nicht voran.

Dabei zeigen die Ergebnisse unserer großen Umfrage zu Guter Arbeit und Reform der WSV, dass die Beschäftigten mitreden, mitgestalten wollen bei der Reform ihrer WSV. Der eingeleitete Reformprozess erhält ein schlechtes Zeugnis. Nach Ansicht der Beschäftigten sind die Ziele der Reform nicht eindeutig definiert, es werden nicht die richtigen Themen angepackt. Kurz: Der Reformprozess wird nicht konsequent vorangetrieben. Vor allem aber: Die Interessen der Beschäftigten werden nicht überzeugend berücksichtigt und die Beschäftigten können ihr Wissen nicht einbringen. Stattliche 90% der Befragten sind dieser Meinung.

Aber die Beschäftigten wollen sich an dem Prozess beteiligen. Das zeigt sich deutlich am Handlungsbedarf, den die Beschäftigten vor allem sehen. Hier wird das Aufgabenprofil der WSV genannt, die Verbesserung der Arbeitsabläufe, Maßnahmen zur Personal-entwicklung. Doch das ist nicht alles: Die Beschäftigten wollen sich unter anderem auch dafür einsetzen, dass Verbesserungsvorschläge umgesetzt, Arbeitsabläufe optimiert und Auszubildende unbefristet übernommen werden. Und viele weitere Ideen können den Ergebnissen der Umfrage entnommen werden.

Mehr im angefügten Download…

15-7-29- Auswertung -Teil-2. docx

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BPR_INFO_03_15.pdf

Informationen-zur-aktuellen-Arbeit-des-HPRs_Juli-2015.pdf

  BuL_Journal_2015-01_V13.pdf

 

Bühnenteaser

  • Bundesverkehrsverwaltung ver.di Initiative: WSV der Zukunft

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ver.di Initiative: WSV der Zukunft

Beteiligung im ersten Schritt erreicht – Beschäftigtenumfrage zu Guter Arbeit und Reform der WSV erfolgreich abgeschlossen

Die vom ver.di Fachbereich Bund+Länder in Kooperation mit dem Bereich Innovationspolitik/Gute Arbeit beauftragte Befragung der Beschäftigten in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist sehr erfolgreich von Ende September bis Anfang November 2014 durch Stuth- Consulting und Umfragezentrum Bonn durchgeführt worden.

Ziel der Befragung Ziel der Befragung war es herauszufinden, wie die Beschäftigten selbst ihre Arbeitssituation einschätzen vor dem Hintergrund der WSV-Reform und weiterer Änderungsprozesse. Mit dem Instrument des DGB-Index Gute Arbeit konnten die Belastungen der Beschäftigten sehr differenziert aufgenommen und ausgewertet werden, ebenso bestand die Möglichkeit für die Beschäftigten den Reform und Änderungsprozess, wie sie ihn erleben, zu reflektieren.

Hohe Beteiligung

An der Befragung haben 34% der 12.000 Beschäftigten teilgenommen. Damit gibt es eine, da alle Regionen vertreten sind, überdurchschnittliche Repräsentativität und Aussagefähigkeit. Die Beschäftigtengruppen aus Verwaltung, Handwerk, Technisch planend und ausführend, Betriebsdienst und Schiffpersonal ebenso wie Tarifbeschäftigte, Beamte und Auszubildende haben sich ausgewogen gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtbeschäftigtenzahl beteiligt. Bis auf 3 Ämter und 2 Außenstellen haben sich Beschäftigte aus allen anderen 36 Ämtern und 5 Außenstellen beteiligt und die Gelegenheit genutzt ihre Meinung zu ihrer gegenwärtigen Arbeitssituation mitzuteilen.

Gesamtnote: dringender Handlungsbedarf!

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Quelle: Bund und Länder Journal 1/2015

Bezirkspersonalrat bei der GDWS
– Info –
05-06/15
WSV Reform
Vorsicht, frisch gestrichen!
Der Bezirkspersonalrat (BPR) tagte im renovierten Gebäude der neuen Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Bonn.
Hauptpunkte der Sitzung waren Aufbau der GDWS, Fristenverlängerung Berichtswesen an das Ministerium und Dezernatsstruktur Abteilung Z.
Die Juni-Sitzung des BPR fand in den renovierten Räumen der GDWS statt. In dem Gebäude in der Ulrich-von Hassel-Straße auf der Hardthöhe in Bonn sind die meisten Einrichtungs-und Renovierungsarbeiten abgeschlossen. Der Präsident Dr. Hans-Heinrich Witte kann im Ministeriumsgebäude die Umzugskisten packen und der Dienstbetrieb in der Zentrale aufgenommen werden. Zukünftig blickt er auf das benachbarte Verteidigungsministerium. In seine Kisten kann er auch den durch die Lenkungsgruppe (LG) im Mai beschlossenen Arbeitsgruppenauftrag der Stabsstelle packen. Die Arbeit in den Unterarbeitsgruppen an den Themen Reviergrenzen und Grobstruktur der Ämter ist damit vom Ministerium genehmigt. Für die von der GDWS und dem BMVI vorgelegte Dezernatsstruktur wurde grünes Licht gegeben. Dieser Fortschritt des Verfahrens mündet in den so genannten Fortschrittsbericht.
Zur Abgabe des „1. Fortschrittsberichts des BMVI an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)“wurde eine Fristverlängerung bis zum 31. August 2015 vereinbart. Damit die Reform weiterhin gut vorankommt, wird der Aufbau der GDWS bis spätestens September vorrangig betrachtet.
Die im 6. Bericht an den Deutschen Bundestag beschlossenen Fristen werden wie folgt verlängert:
– Reviergrenzen bis Ende Oktober 2015
– grobe innere Ämterstruktur bis Ende Dezember 2015
Ansonsten gibt es im Westen nichts Neues!
Seite 1/4

Kommentar

Dass die Reform nun „aufgehübscht“ mit neuer Farbe im renovierten Gebäude Fahrt aufnehmen soll, ist sehr zu begrüßen. Hoffentlich wird beim Losfahren auch der Grundsatz des 6. Berichtes umgesetzt: Darin steht nämlich, dass die Beschäftigten in allen Standorten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung umfänglich und transparent in die Fahrpläne der Reviergrenzen und grobe Ämterstruktur mit eingebunden werden. Sonst ist der neue Lack ganz schnell wieder ab.

Der BPR wird hier sehr genau hinsehen!

Die 19. Priorisierungsrunde zur Stellennachbesetzung ist abgeschlossen. Über 600 Anträge lagen aus den Dienststellen der WSV vor – ca. 400 Stellen wurden bestätigt, aber nicht alle können zurzeit nachbesetzt werden.

Von den 400 freigegebenen Stellen ist ein Großteil nicht einmal mit Haushaltsstellen hinterlegt. Die Verwaltung erklärte dazu, der Bedarf sei anerkannt, aber die notwendige Finanzierung fehlt derzeit. Es fehlt auch an Transparenz: Es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen Stellen nachbesetzt werden. Ebenso weiß der BPR nicht, wie viele Stellen überhaupt frei sind und von welchem Amt die verwendete Stelle kommt und wofür sie dann verwendet wird.
Zudem fehlen in vielen Bereichen einheitliche Kriterien wie der Personalbedarf bemessen wird, so z.B. bei den Leitzentralen und bei der Besetzung von Schiffen und Geräten (Reservepersonal).
Die Verwaltung informierte wie schon in der Vergangenheit über die zum Teil mangelhaften Begründungen der Anträge aus den Ämtern.
In erster Linie müssen hier die Amtsleitungen Differenzen aufklären. Bei Unstimmigkeiten haben auch die ÖPR die Möglichkeit, den BPR anzuschreiben. Es soll dann nochmal eine Klärung geben.

Wie geht es weiter

Der BPR fordert seit langem, die Zuständigkeit für Stellennachbesetzungen wieder den Ämtern zu übertragen. Es ist nicht abzusehen, ob und wann das realisiert werden kann
Die 20. Priorisierungsrunde beginnt im Juli 2015. Dafür wurden wieder neue Kriterien angekündigt. Wir werden prüfen, ob die vom BPR geforderte Transparenz bei den Stellennachbesetzungen dadurch erfüllt wird. Entscheidungen fallen voraussichtlich bis Ende September 2015.
Der Mangel an Personal bleibt allenthalben groß, das Verfahren dauert viel zu lange, die Unzufriedenheit bleibt.

Seite 2/4

Kommentar

Stellenstreichungen

Hundert – Sechzig – Vierzig

60 Prozent – Was soll diese Zahl? Eine „Haltelinie“ für die Stellennachbesetzung in der WSV bei Wasserstraßen der Kategorie C und der sonstigen Wasserstraßen. Die Märkischen Wasserstraßen und die Bundeswasserstraße Lahn z.B. fallen in diese Kategorie.
Haben wir jetzt nur noch 60 Prozent der Aufgaben zu erledigen? Keinesfalls. Gesetze wurden nicht geändert. Zuständigkeiten bleiben.
Verwaltungsvorschriften sind weiterhin gültig. 100 Prozent Aufgaben also. Wer hat diese 60 Prozent ersonnen? Irgendjemand, der nicht vor Ort ist und der die Arbeit in einem WSA mit seinen Außenbereichen nicht kennt? Denn die Auswirkungen müssen die Kolleginnen und Kollegen tragen, in der Verwaltung, auf den Schleusen, in den Kolonnen.

Niemand kümmert sich darum, was mit den verbleibenden 40 % der Aufgaben passiert. Und wenn etwas passiert, wer trägt dann hierfür die Verantwortung? Die, welche den Personalmangel zu verantworten haben sicher nicht.

Informationen der Leitung der GDWS

• Nachversteuerung der Dozentenvergütung
Zurzeit laufen noch Gespräche zwischen Verkehrsministerium und Innenministerium. Das Ziel der Verwaltung ist eine Lösung, bei der es keine Nachteile für die Beschäftigten gibt.

• Bundesrechenzentrum
Mit der Einrichtung des Bundesrechenzentrums zum 01.01.2016 soll die gesamte IT des Bundes gebündelt werden. Die Überführung der Fach-IT der WSV bleibt abzuwarten.

• Havarie eines Düngerschiffes vor Helgoland
Der Präsident würdigt die Arbeitsleistung der Beschäftigten der WSV. So konnte Schlimmeres verhindert werden.
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IT Konsolidierung Bund

Der HPR Vorstand hat zum Thema IT Konsolidierung Bund ein Gespräch mit dem zuständigen Herrn Staatssekretär Bomba und dem Unterabteilungsleiter DG 2, Herrn Krüger, geführt.
Dem HPR wurde eine enge Einbindung zugesichert und angekündigt, dass im BMVI ein eigenes Projekt zur Umsetzung der IT Konsolidierung Bund eingerichtet wird. Dem HPR wurde für das gesamte Projekt Beobachterstatus zugesagt. Weiter haben wir über die von Herrn Minister Dobrindt zugesicherte Vereinbarung mit dem HPR zur IT Konsolidierung Bund für den Geschäftsbereich des BMVI gesprochen. Hierbei geht es insbesondere um die sozialverträgliche Umsetzung. Herr Staatssekretär Bomba teilte dem HPR Vorstand mit, dass bereits erreicht werden konnte, ein Teilnahmerecht des HPR als Beobachter im ressortübergreifenden Lenkungsausschuss zur Zusammenlegung der DLZ‘en IT zum Bundesrechenzentrum zu verankern. Dies wird der HPR zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten und der IT-gestützten Aufgaben des Geschäftsbereiches wahrnehmen.

WSV Reform

Zu einem intensiven Sachstandsaustausch zur WSV-Reform und zur Vorbereitung der die GDWS-Zentrale betreffenden Themen für die Juni-Sitzung des HPR ist der Vorstand mit Herrn Staatssekretär Odenwald, Frau Dr. Hinricher, Abteilungsleiterin Z, Frau Mombaur, kommissarische Leiterin Stabs- und Koordinierungsstelle Modernisierung der WSV sowie Herrn Prof. Dr. Witte, Präsident der GDWS zusammengekommen. Dabei wurden die politischen Rahmenbedingungen in der weiteren Umsetzung des 6. Berichtes zur WSV-Reform und die anstehenden Maßnahmen diskutiert.
Einen Schwerpunkt nahm die Erörterung des Ausgabestandes und der Aufgabenerledigung im Neubaubereich der WSV ein.
Im Rahmen der Diskussionen, Erörterungen und Beschlussfassungen hatten wir auf der Juni-Sitzung des HPR auch über den Bereich Neubau in der WSV gesprochen. Dies bestand zum einen in der Information des Gremiums über die Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie den Berichterstattern im Haushaltsausschuss für Bereich des BMVI. Darüber hinaus hatte Herr Staatssekretär Odenwald  die Thematik auch in der gemeinsamen Sitzung angesprochen.

Der uns gespiegelte Hintergrund für Überlegungen zur zukünftigen Ausgestaltung des Neubaubereiches ist die offensichtlich nach wie vor nicht befriedigende Ausgabesituation der investiven Haushaltsmittel. Diese Situation wird dann auch in Verbindung mit dem demographischen Wandel und der einhergehenden möglicherweise problematischen Nachwuchsgewinnungssituation im Fachkräftebereich in der WSV, hier bei den Ingenieuren, gebracht. Da die Verausgabung der investiven Mittel nach wie vor als ein wichtiges zu verwirklichendes Reformziel gesehen wird, finden Überlegungen statt, wie den Problematiken begegnet werden kann.
Der HPR setzt dabei auf die intensive Qualifizierung vorhandener Beschäftigter und eine neue moderne und offensiv ausgelegte frühzeitige Personalgewinnung die sich, mit einem begleitenden Personalmarketing, auf die verändernde Marktsituation flexibel einstellt. Die Beauftragung entsprechender Konzepte wurde mit der Hausleitung des BMVI abgestimmt und befindet sich derzeit in Erarbeitung. Natürlich gehören dazu auch im Rahmen der Personalentwicklung Aufstiegschancen für die Beschäftigten. Diesen Aspekt bringen wir gerade aktiv in die Vorbereitungen des 1. Fortschrittsberichts zur WSV Reform an den Deutschen Bundestag durch den Vorschlag zu strukturellen Verbesserungen im Stellen- und Planstellenhaushalt an die veränderten Rahmenbedingungen ein. Das sind einige bekannte Baustellen, bei denen nicht überall der schnelle Erfolg garantiert ist. Der HPR ist durch etliche Termine mit den Entscheidungsträgern im Hause des BMVI und der Politik im Gespräch.
Zu einer offenen Diskussion gehört bei so einem wichtigen Thema natürlich auch, dass wir erkennen müssen, dass es durchaus Überlegungen in Politik und Verwaltung gibt, ob es nicht besser wäre den Bereich Neubau in anderen Betriebsformen ausführen zu lassen.
Das Ziel der Personalräte ist es den Erhalt der Arbeitsplätze in der WSV zu sichern und dabei möglichst auch gute strukturelle Verbesserungen in den Wertigkeiten im Stellen- und Planstellenhaushalt zu  erreichen
Mitte August werden wir zu diesem Thema das Gespräch mit Herrn Staatssekretär Odenwald vertieft fortführen.

HPR Auswärtssitzung bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) und der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) Außenstelle Nordwest

Der HPR hat im Juni seine jährliche Auswärtssitzung am zweifachen Behördenstandort Aurich durchgeführt. Wir haben dort als Gremium mit den Vorständen der Personalräte der BAV und der GDWS Ast. Nordwest intensiv über die Umsetzung der WSV-Reform in der Außenstelle sowie den Aufbau der Aufgaben in der BAV und die Auswirkungen auf die jeweiligen Beschäftigten am Standort diskutiert. Die Gesprächsergebnisse sind anschließend in der gemeinsamen Sitzung mit den Leitungen des BMVI und der GDWS erörtert worden. Der HPR hat sich dann in einem Vortrag des Leiters der gerade in der Einrichtung befindlichen Innenrevision des BMVI bei der BAV von den zugesagten Schwerpunkten in der Beratungstätigkeit für die Behörden überzeugen können.
Die HPR-Mitglieder haben sich in vielen Gesprächen mit den Beschäftigten beider Behörden über die Aufgabenerledigung und die persönlichen Fragen und Anregungen intensiv austauschen können.

Die von der GDWS und dem BMVI vorgelegte neue Dezernatsstruktur der GDWS wurde angenommen. Somit ist der vom BMVI und dem Deutschen Bundestag entschiedene Wandel von der regionalen zur funktionalen Aufgabenwahrnehmung organisatorisch verankert. Nachbesetzungen ausscheidender Beschäftigter der GDWS (Zentrale und Außenstellen) finden erlassgemäß ausschließlich am Standort Bonn statt. Die Leitung der GDWS ist nunmehr in der Pflicht und hat dies auch zugesagt, die Beschäftigten eingehend über die Veränderungen und geplanten Zuordnungen zu den neuen Dezernaten zu informieren. Die Beachtung der Regeln der Sozialverträglichkeit ist dabei sicherzustellen.
Für den Betrieb der Zentrale in Bonn wurde eine IT-Dienstvereinbarung abgeschlossen. Ausstehend ist nunmehr noch die neue Geschäftsordnung für die Zentrale. Der Dienstbetrieb in der Zentrale ist aufgenommen worden. Der HPR hat hierfür zahleichen Einstellungen, Umsetzungen und Versetzungen in die Zentrale zugestimmt.

Herausgeber: Hauptpersonalrat beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Verantwortlich für den Inhalt: Vorstand des Hauptpersonalrates beim BMVI Redaktion, Layout und Konzeption: Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit des Hauptpersonalrates

 

BPR_INFO_03_

Generaldirektion Wasser- und Schifffahrt
Schiffsverkehr wird vom Hardtberg gesteuertspj
HARDTBERG. Gut zwei Jahre nach dem Startschuss für eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hat die Generaldirektion am Montag die ersten Arbeitszimmer im neuen Dienstgebäude auf dem Bonner Hardtberg bezogen.
Im neuen Haus: Staatssekretär Enak Ferlemann (links) und Dirk Schwardmann, Vizepräsident der Generaldirektion. Foto: Generaldirektion
Zoom
Im neuen Haus: Staatssekretär Enak Ferlemann (links) und Dirk Schwardmann, Vizepräsident der Generaldirektion. Foto: Generaldirektion“Reform und Umbau passieren im laufenden Betrieb“, erläutert Behördensprecherin Claudia Thoma. Denn das Ziel ist, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die bislang auf sieben Direktionen und 39 Ämter bundesweit verteilt war, auf möglichst wenige Standorte zu konzentrieren: auf eine Zentrale in Bonn und sieben Außenstellen.In der Übergangszeit war die nachgeordnete Behörde in der Bonner Dienstelle des Bundesverkehrsministeriums am Robert-Schumann-Platz untergebracht. Jetzt heißt die Adresse: Ulrich-von-Hassel-Straße.Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Mit dem Einzug der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in das neue Gebäude ist ein Etappenziel der Reform erreicht.Durch die Umstellung von einer regionalen hin zu einer zentralen Ressourcensteuerung werden die Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zukünftig noch effizienter und kundenorientierter wahrgenommen.“
„Ziel der neuen Struktur ist eine schlanke und steuernde Zentrale in Bonn“Auch im Inneren stellt sich die die Generaldirektion neu auf. Die neuen funktionalen Aufgaben werden den Beschäftigten im laufenden Arbeitsprozess sukzessive übertragen.“Ziel der neuen Struktur ist eine schlanke und steuernde Zentrale in Bonn und starke Ämter in den Regionen. Dies ermöglicht kurze Wege bei Entscheidungsprozessen, klare Verantwortlichkeiten und die Entwicklung einheitlicher Standards“, erläuterte Professor Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt beim Einzug auf der Hardthöhe am Montag.“Auch bei der Neustrukturierung der Wasser- und Schifffahrtsämter gibt es Fortschritte. Für die Erarbeitung einer neuen Ämterstruktur wurde eine Stabsstelle eingerichtet, die im Februar 2015 ihre Arbeit aufgenommen hat“, informierte die Verwaltungssprecherin.Diese setze sich aus Vertretern des Ministeriums, der Wasser- und Schifffahrtsdirektion und der Ämter sowie aus den Interessenvertretungen zusammen. Ein erster Vorschlag soll im Herbst 2015 vorliegen. Nach weiteren Umsetzungsschritten wird dann im Herbst dieses Jahres die feierliche Eröffnung des Dienstgebäudes der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Bonn gemeinsam mit Verkehrsminister Alexander Dobrindt gefeiert.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des BundesZu den Aufgaben gehören der Betrieb, die Unterhaltung sowie der Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen, einschließlich der Schleusen, Wehre, Brücken und Schiffshebewerke. Insgesamt ist sie für 23.000 Quadratkilometer Seewasserstraßen und rund 7300 km Binnenwasserstraßen verantwortlich. Sie betreibt unter anderem 315 Schleusenanlagen, drei Schiffshebewerke, 307 Wehranlagen und 40 Kanalbrücken.Generaldirektion Wasser- und Schifffahrt: Schiffsverkehr wird vom Hardtberg gesteuert | GA-Bonn – Lesen Sie mehr auf:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/hardtberg/hardthoehe/schiffsverkehr-wird-vom-hardtberg-gesteuert-article1652389.html#plx1158912831

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Bonn, den 20.04.2015
Bezirkspersonalrat bei der GDWS
– Info –
Bezirkspersonalrat bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn
03/15
WSV Reform
Da der BPR nicht als gesamtes Gremium zur Info-Veranstaltung des BMVI für die Personalräte am 18.02.2015 in Bonn eingeladen war, fand am 24.03.2015 eine gesonderte Info – Veranstaltung zur Reform für das BPR Gremium, geleitet von Dr. Witte und Herrn Schwardmann, im Rahmen der BPR – Sitzung statt.
Hier wurde uns insbesondere zur Neuaufstellung der Abteilung Z ausführlich berichtet.
 Besonders positiv ist die Entscheidung, dass die SAF organisatorisch, haushaltsmäßig und fachlich als eine Abteilung bei der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung verbleibt und als Sonderstelle der Abteilung Z der GDWS zugeordnet wird.
 Die SAF bekommt als zusätzliche Aufgaben die Entwicklung des ressortweiten Intranet Angebotes für den Bereich der Aus- und Fortbildung, die Betreuung und Entwicklung des E-Learnings, die Koordinierung der dienstbegleitenden Unterweisung in den Büroberufen und die Entwicklung einer Servicestelle für Dozentengewinnung.
 Auch die beiden Berufsbildungszentren in Koblenz und Kleinmachnow werden der Abt. Z als Sonderstellen zugeordnet.
Die Stabsstelle zur Ämterstruktur ist eingerichtet und hat unter Beteiligung der Interessen-vertretungen im Beobachterstatus schon getagt. Der Arbeitsgruppenauftrag ist erarbeitet worden und die beiden Unterarbeitsgruppen „Arrondierung“, also Festlegung der Reviergrenzen der Ämter und die Unterarbeitsgruppe „Innere Aufbaustruktur der Ämter“ wurden eingerichtet. Auch hier ist der BPR derzeit mit Beobachtern beteiligt. Über eine eventuelle weitergehende Beteiligung des BPR `s auf Entscheidungen in der GDWS bezüglich zukünftiger Stabsstellenvorschläge diskutieren wir auf einer Sondersitzung im Mai.
Stellennachbesetzungen
Die Entscheidungen zur 19. Priorunde werden zurzeit in der GDWS vorbereitet. Abgeschlossen wird die Runde Ende April mit der Entscheidung der Leitung der GDWS.
Der BPR setzt sich immer wieder für mehr Transparenz, einheitliche Kriterien und „Spielregelungen“ im Umgang mit den Priorunden ein.
Es gibt eine Zusage vom Abteilungsleiter Z, Herrn Schwardmann, einheitliche und verbindliche Kriterien bis zur 20. Priorunde festzulegen.
Auch die Ab Schichtung der Stellennachbesetzung auf die Ämterebene wird vom BPR regelmäßig thematisiert, mit dem Ziel, die Stellennachbesetzungen
K U R Z I N F O
Nächste BPR Sitzung:
28.-30.04.2015
in Bonn
Nächste
Sprechstunde:
Region D
06/07.05.2015
im WSA Verden
Nächste
Sprechstunde:
Region A
13.05.2015
im WSA Brunsbüttel
WSV Reform
Stellennachbesetzung
Ausbildung
Arbeitssicherheit
Sozialwerk Info
Info des BPR bei der GDWS (viSdP: Vorstand des BPR bei der GDWS) Seite 1/4
Erstellt durch die Arbeitsgruppe Kommunikation
zu beschleunigen. Hier informierte der Präsident, Herr Dr. Witte, dass zurzeit verschiedene Möglichkeiten geprüft werden.
Wichtig ist, dass bei der Priorisierung in den Ämtern auch die für 2 Jahre befristeten ehemaligen Azubis mit betrachtet werden.
Ausbildung
Die AG „Ausbildung“ bei der ehemaligen WSD Ost wurde am 18.02.2014 vom Abteilungsleiter Z der GDWS mit dem Folgeauftrag zur „Erarbeitung einer umfänglichen und ganzheitlichen konzeptionellen Vorlage zur Durchführung, Entwicklung und Sicherung der beruflichen Bildung in der WSV“ beauftragt. Da das Konzept inzwischen für die gesamte WSV erarbeitet werden musste, wurde die Arbeitsgruppe neu strukturiert und WSV-weit aufgestellt. Unter der AG-Leitung von Herrn Andreas Neudeck (GDWS) und fachlicher Begleitung von Herrn Uwe Trouet (BMVI-Z 12) konnten drei Unterarbeitsgruppen eingerichtet werden und haben ihre Arbeit aufgenommen. Die Unterarbeitsgruppe A hat im Februar 2015 einen Zwischenbericht vorgelegt und arbeitet derzeit an der Vorbereitung des Pilotprojekts, dass am 01.08.2015 bei der Ausbildungsstelle Fürstenwalde beginnen soll. Die nächste Sitzung der Unterarbeitsgruppe A findet am 21./22.04.2015 im Bauhof Stralsund statt. Der BPR entsendet hierzu einen Beobachter aus seiner AG „Aus- und Fortbildung/Jugend“.
Unterarbeitsgruppe A
„Kammerberufe“
Unterarbeitsgruppe B
„Berufe des öffentlichen Dienstes“
Unterarbeitsgruppe C
„Rahmenbedingungen“
Informationen der Leitung der GDWS
 Bis zum Abschluss der Grundinstandsetzungsmaßnahmen des NOK bleibt es im Bereich der Küste bei 4 Tauchergruppen
 Die Prüfung des Versicherungsschutzes der Selbstfahrer bei grober Fahrlässigkeit ist nach wie vor im BMVI in der Bearbeitung.
 Die WSV hat im Jahr 2014 insbesondere im investiven Bereich 144 Mio € an das Finanzministerium zurückgegeben, da diese Mittel aufgrund von Personalmangel nicht gänzlich ausgegeben werden konnten.
Arbeitssicherheit
Besitzstandswahrung konnte erreicht werden
Ein Erlass des BMVI für arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen im Geschäftsbereich des BMVI, wurde dem BPR im November 2014 zur Stellungnahme übersandt. Die Änderungsvorschläge des BPR wurden mit berücksichtigt und dem Erlass wurde in der geänderten Fassung durch den HPR im Februar 2015 zugestimmt. Eine bemerkenswerte Passage möchten wir Euch vorstellen:
Info des BPR bei der GDWS (viSdP: Vorstand des BPR bei der GDWS) Seite 2/4
Erstellt durch die Arbeitsgruppe Kommunikation
Seite 3 letzter Absatz
Bei Nichteignung aufgrund dauernder gesundheitlicher Bedenken ist dem betreffenden Beschäftigten, von der zuständigen Behörde ein anderer, gleichbewerteter Dienstposten am selben Dienstort zu übertragen.
Der Erlass geht damit weit über den Tarifvertrag hinaus und unser Dank geht im Besonderen auch an die Verwaltung, die sich bereit erklärt hat, dieses so klar zu formulieren. So wie an die Kollegen des HPR für die Unterstützung.
Jahrestagung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der WSV
Bei einem Jahrestreffen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit der WSV Anfang März wurden diverse Themenfelder angesprochen, die hier kurz Erwähnung finden sollen:
 Statistisch liegt die WSV bei Arbeitsunfällen im Mittelfeld aller Bundesbehörden. Die Kosten für diese Arbeitsunfälle sanken von 6,2 Mio € im Jahr 2006 auf 4,9 Mio € im Jahr 2013.
 Für die Entschichtung von Asbest- oder PAK-haltigen Altanstrichen im Wasserbau und auf Betonbauwerken der WSV sind 8 Verfahren von der Unfallversicherung Bund und Bahn UVB anerkannt worden.
 Die Check- und Prüflisten über das Gefährdungspotential der Besatzungen auf Wasserfahrzeugen der WSV sollen bis November 2015 fertiggestellt sein.
 Der Explosionsschutz der Gewässerschutzschiffe wird nach neuesten Erkenntnissen im Hinblick auf Radar- und Funkbetrieb an Bord als mögliche Gefahrenquellen neu überprüft.
 Die neue Betriebssicherheitsverordnung gilt ab 01.06.2015.
 In die Richtlinie „Gestaltung von Sportbootanlagen“ sollte die Forderung nach Geländern eingearbeitet werden
 Festgestellt wurde, dass die Azubis nur zum Teil mit PSA und Arbeitsschutzkleidung ausgestattet sind. Wir bitten die ÖPR’s in ihren Bereichen auf die komplette Ausstattung zu achten.
 Im Intranet der WSV befindet sich ein sehr hilfreiches und neues Kapitel zum Thema Unterweisung.

ght NDR

Information zur aktuellen Arbeit des HPRs_I. Quartal 2015

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Rahmendienstvereinbarung zur leistungs-orientierten Bezahlung
Seitens der Verwaltung besteht aufgrund der neuen tariflichen Mög-lichkeiten ein Kündi-gungsbestreben für die Rahmendienstvereinba-rung (RDV) zur leis-tungsorientierten Bezah-lung voraussichtlich zum 30.09.2015. Der HPR berät derzeit über eine neue RDV zur Gewährung einer leistungsbe-zogenen Bezahlung für Tarifbeschäftigte und Beamte.
Gestaltung der Arbeitsplätze des Dienst-gebäudes der GDWS
Der HPR hat eine Vorlage zur Gestaltung der Arbeitsplätze im Dienstgebäude der GDWS vom BMVI erhalten, da ein örtlicher Personalrat in der GDWS – Zentrale derzeit noch nicht exis-tiert. Dieser Vorlage hat der HPR unter Berück-sichtigung der Anmer-kungen bei der Begehung und der Stellung-nahme der Haupt-schwerbehindertenver-tretung zugestimmt.

Gespräch mit Herrn Minister Alexander Dobrindt
Mit Herrn Minister Alexander Dobrindt sich der Vorstand des Hauptpersonalrates (HPR) am 25.02.2015 zu einem Gespräch getroffen. Daran teil nahmen Herr Staatssekretär Odenwald, Frau Abteilungsleiterin Z Dr. Hinricher, Herr Abtei-lungsleiter L Görrissen und der HJAV-Vorsitzende. In einer sehr vertrauensvol-len Atmosphäre wurde eingehend über die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), die Organisationsuntersuchung beim Eisenbahn-Bundesamt, die Umsetzung der neuen Dienstvereinbarung beim Deutschen Wetterdienst, den Ausbau des Breitbandnetzes, die Einführung einer Infrastru-kurabgabe, die Anmeldungen zum Personalhaushalt aller Behörden und die Ausbildungssituation sowie die Gewinnung von Nachwuchskräften beraten. Zu allen Themen wurden Verabredungen zur gemeinsamen Zusammenarbeit ver-tieft und vereinbart, ein bereits kooperativ erarbeitetes Konzept für den Plan-stellen- und Stellenhaushalt wurde von der Hausleitung in die Umsetzung gegeben. Die mit Herrn Minister Dobrindt vereinbarte umfassende Einbindung der Personalvertretung bei Veränderungsprozessen ist ein Erfolgsmodell, dass in allen Behörden des Geschäftsbereiches anzuwenden ist. Gemeinsam wurde beschlossen, ein weitergehendes Konzept zur Gewinnung von Nachwuchskräften und Weiterqualifizierung eigener Beschäftigter zu erarbeiten.
Durchführung von arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen im Geschäftsbereich des BMVI Seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde gemeinsam mit dem HPR ein Erlass für die Durchführung von arbeits-medizinischen Eignungsuntersuchungen in den Behörden des Geschäftsbereiches des BMVI erarbeitet. Dabei konnte erreicht werden, dass „bei Nichteignung aufgrund dauernder gesundheitlicher Bedenken dem betreffenden Be-schäftigten von der zuständigen Behörde ein anderer gleichbewerteter Dienstposten am selben Dienstort zu übertragen ist.“ Somit sind eventuell betroffene Kolleginnen und Kollegen sozialverträglich abgesichert.
Umsetzung der WSV-Reform
Die Lenkungsgruppe zur Umsetzung der WSV-Reform hat am 18.02.2015 getagt und Beschlüsse u. a. zu folgenden Themen gefasst. Die Vorlage durch das BMVI zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift VV-WSV 3105 zur ZSUK/SEA an den HPR wurde zurückgezogen. Das Zuständigkeitsanpassungsgesetz und die Zuständigkeitsanpassungsverordnung zur Reform der WSV wurden dem HPR zur Stellungnahme in der Entwurfsausfertigung vorgelegt. Der HPR hat seine Stel-lungnahme zum Gespräch mit Herrn Minister Dobrindt am 25.02.2015 überge-ben. Der HPR bittet darin, die entschiedenen sozialverträglichen Regelungen über einen „Reformparagraphen zur sozialverträglichen Umsetzung der Re-form“ für alle Beschäftigten gesetzlich abzusichern.

 

1803041    aktuell

 

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http://www.welt.de/regionales/bayern/article138672429/SPD-fordert-mehr-Stellen-fuer-Schifffahrtsverwaltung.html

 

Nürnberg (dpa/lby) – Die SPD in Bayern fordert mehr Stellen für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) im Freistaat – andernfalls drohten Sicherheitsrisiken. Der stellvertretende SPD-Landeschef und Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestags, Martin Burkert, betonte am Sonntag, die Mitarbeiter könnten die Fülle der Aufgaben nach den Kürzungen der letzten Jahre nicht mehr stemmen. «Über kurz oder lang steigt auch das Sicherheitsrisiko, wenn die Kontrolle der Dämme ausbleibt.»

Nach einem Gespräch mit der Gewerkschaft Verdi in Nürnberg kritisierte Burkert: «Mit Überstunden alleine lässt sich der Schiffsverkehr auf 782 Kilometern Wasserstraßen im Freistaat nicht sichern.» Entsprechend setze die geplante Reform der WSV durch den Bund die Zukunft der Binnenschifffahrt in Bayern aufs Spiel.

Am Nord-Ostsee-Kanal nagt der Zahn der Zeit. Jetzt wird die viel befahrene Wasserstraße saniert.

Posted by ZDF heute on Donnerstag, 12. Februar 2015


Am Nord-Ostsee-Kanal nagt der Zahn der Zeit. Jetzt wird die viel befahrene Wasserstraße saniert.

· Teilen · 12. Februar

Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zukunftsfest gestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundeswasserstraßen sind ein unverzichtbarer Wachstumsmotor für die deutsche
Volkswirtschaft. Die Verkehrsleistungen der Binnenschifffahrt liegen mit rd.
60 Mrd. Tonnenkilometern (rd. 230 Mio. t p. a.) unter denen der Straße und der

Drucksache 18/3041 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Eisenbahnen. In den letzten Jahren sind allerdings deutliche Steigerungen des Transportvolumens
auf den Binnenwasserstraßen zu verzeichnen. Die Binnenschifffahrt
verfügt über Transportreserven, die zur notwendigen Entlastung von Straße und
Schiene beitragen können.
Zum Netz der Bundeswasserstraßen zählen rd. 7 300 km „gewidmete“ Binnenwasserstraßen
des Bundes mit zahlreichen ingenieurtechnischen Anlagen (Schleusen,
Wehre, Brücken, Düker, Pump- und Entlastungsbauwerke) sowie rd. 23 000 km²
Seewasserstraßen.
Die Bundeswasserstraßen sind Teil des deutschen und europäischen Verkehrsinfrastrukturnetzes,
welches die Voraussetzung für eine prosperierende Wirtschaft und
effizienten Warenverkehr ist.
Neben der Transportfunktion haben die Bundeswasserstraßen eine wichtige Bedeutung
für die Sicherung der Vorflut (Wasserkreislauf/-abführung in die Meere), den
Wasserabfluss, Wasserentnahmen und -einleitungen, Energiegewinnung, den Wassertourismus,
den Wassersport, die Ökologie sowie verschiedene Nutzungen zu Erholungszwecken.
Mit der Verwaltung der See- und Binnenwasserstraßen des Bundes und mit der Gewährleistung
der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) betraut. Die Aufgabe der Bundesverwaltung
ist es, die Schifffahrt in Deutschland zu ermöglichen. Sie ist die größte Infrastrukturverwaltung
des Bundes. Die ihr grundgesetzlich zugewiesenen Aufgaben erledigt
die WSV überwiegend mit eigenem Personal.
Sowohl die fachlichen Aufgaben als auch die dahinterstehenden gesellschaftlichen
Anforderungen können nur durch eine funktionierende und effizient arbeitende Verwaltung
mit einer ausreichenden Ressourcenausstattung erledigt werden.
Aufgrund der komplexen Aufgaben ist die WSV dringend auf Arbeitskräfte mit bestimmten
Fachkenntnissen angewiesen. Dies gilt insbesondere für das Bauwesen,
die Betreuung der Anlagen und Anlagensteuerung, die Informationstechnik sowie
nautische Kompetenzen für das Verkehrsmanagement. Ausgebildete Fachkräfte sind
aufgrund des demographischen Wandels und der unmittelbaren Konkurrenz zu anderen
Verwaltungen (Länder, Kommunen) und der Wirtschaft nur schwer auf dem
Arbeitsmarkt zu gewinnen.
Die bisherigen Reformmaßnahmen in der WSV beschränkten sich auf Effizienzsteigerungen
innerhalb der seit 1978 bestehenden Verwaltungsstruktur. Dies reicht allerdings
nicht aus, um den aus den bestehenden Rahmenbedingungen (Personalabbau,
Aufgabenzuwachs, Fachkräftemangel, begrenzte Haushaltsmittel) folgenden
Konsequenzen nachhaltig zu begegnen.
In der letzten Legislaturperiode wurden in einem ersten Schritt neben weiteren Optimierungen
der Ablauforganisation tiefgreifende Veränderungen der äußeren Aufbauorganisation
vorgenommen. Anstelle der bisher regional zuständigen Wasserund
Schifffahrtsdirektionen werden die mittelbehördlichen Aufgaben seit dem
1. Mai 2013 durch eine zentrale Stelle, die Generaldirektion Wasserstraßen und
Schifffahrt (GDWS), wahrgenommen. Sie priorisiert und steuert die Aufgabenerledigung
und die hierfür erforderlichen Ressourcen nach einheitlich geltenden Standards
und transparenten – für alle Behörden der WSV geltenden – Kriterien. Hierzu
wurden und werden ihr konzeptionelle Gestaltungskompetenzen aus dem Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur übertragen.
CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Reform der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in dieser Legislaturperiode unter Einbindung
der Beschäftigten fortentwickelt und dabei die regionale Kompetenz gesichert wird.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im direkten Dialog
mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein entsprechendes Konzept erarbeitet.
Die Vorschläge sind mit dem 6. Bericht an den Haushaltsausschuss desDeutschen Bundestages vorgelegt worden

In einem zweiten Schritt wird nunmehr die Struktur der Wasser- und Schifffahrtsämter
angepasst. Die bestehenden 39 Wasser- und Schifffahrtsämter sollen zu 18
Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern zusammengeführt werden. Sie sind zukünftig
für bestimmte Verkehrsrelationen (Reviere) zuständig. Alle Standorte der heutigen
Wasser- und Schifffahrtsämter bleiben erhalten, ihre Ressourcenausstattung
richtet sich nach den lokalen Anforderungen und Besonderheiten. Die neuen Wasserstraßen-
und Schifffahrtsämter erhalten von der GDWS entsprechende Kompetenzen
und Budgets.
Zum künftigen Stellen- und Planstellenbedarf stellt der 6. Bericht fest: „Von einer
möglichen Reduzierung des Plan-/Stellenbedarfs entsprechend der Annahmen des 5.
Berichts ist nach derzeitiger Einschätzung nicht mehr auszugehen. Vielmehr kann in
einzelnen Bereichen unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionsmaßnahmen
sowie einer Erhöhung des Eigenerledigungsanteils zum Erhalt der Kernkompetenz
ein steigender Personalbedarf nicht ausgeschlossen werden.“
Die Fahrgastschifffahrt und der Wassertourismus bieten erhebliches wirtschaftliches
Potenzial, stellen jedoch besondere Herausforderungen an die Wasserstraßeninfrastruktur,
die Finanzierung sowie die hierfür notwendige Organisationsstruktur. Dazu
wird die Bundesregierung ein Wassertourismuskonzept vorlegen.
Der Deutsche Bundestag begrüßt das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur vorgelegte Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung,
welches den Vorgaben des Koalitionsvertrages, die Beschäftigten einzubinden
und die regionalen Kompetenzen zu sichern, in vollem Umfang Rechnung
trägt.
1. Die Erreichbarkeit der deutschen See- und Binnenhäfen ist für die Wirtschaft
der Bundesrepublik Deutschland unverzichtbar.
2. Ein funktionierender Güterschiffsverkehr mit entsprechendem Güterumschlag –
ob im Hinterland oder in den deutschen Seehäfen – ist eine der wichtigsten Voraussetzungen
dafür, dass Deutschland seinen Im- und Export auf höchstem Niveau
halten bzw. steigern kann.
3. Die Wasserstraßeninfrastruktur (bauliche Anlagen) ist teilweise in einem sanierungsbedürftigen
Zustand. In den kommenden Jahren sind umfangreiche Grundinstandsetzungen
und Ersatzinvestitionen erforderlich, um die Befahrbarkeit des
Netzes zu erhalten. Dabei ist zu berücksichtigten, dass es auf den Hauptwasserstraßenverbindungen
– anders als bei anderen Verkehrsträgern – keine Umfahrungsmöglichkeiten
gibt. Das heißt Baumaßnahmen müssen unter laufendem
Verkehr mit möglichst geringen Beeinträchtigungen für den Verkehr aber auch
für die Umwelt durchgeführt werden.
4. Der Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt stellt eine der größten Herausforderungen
für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schifffahrt dar.
5. Das vorgelegte Reformkonzept für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
führt zu einer Entlastung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
sowie zu einer Straffung der Aufgaben- und Ressourcensteuerung.
Dazu ist eine sinnvolle und koordinierte Abschichtung der Aufgaben von der
Fachabteilung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf
die neue GDWS und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern notwendig.
6. Der Erfolg der Reform ist von einer starken strategischen Fachaufsicht des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur gegenüber der Wasserund
Schifffahrtsverwaltung, einem schlüssigen Organisationsaufbau bei der
GDWS und einer Stärkung der Kompetenzen der neuen Wasserstraßen- und
Schifffahrtsämter in den Regionen abhängig.
7. Durch die Stärkung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, die zukünftig für
ein zusammenhängendes Revier zuständig sein werden, wird die Präsenz der

WSV vor Ort gewährleistet. So wird die WSV zu einem noch stärkeren Partner
für die verschiedenen Wasserstraßennutzer.
8. Die Reform der WSV kann nur mit der Unterstützung der Beschäftigten gelingen.
Daher ist es zu begrüßen, dass die neue Ämterstruktur in enger Abstimmung
mit den Beschäftigten der WSV erarbeitet wurde.
9. Endgültige Aussagen zur Personalplanung können erst nach Vorliegen der vorgesehenen
Personalbedarfsermittlung und einer Verwendung von Effizienzgewinnen
aus der Umstrukturierung zum Ausgleich etwaiger zusätzlicher Personalbedarfe
getroffen werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel durch entsprechenden Ausbau sowie
die Nutzung verkehrstechnischer Möglichkeiten die Erreichbarkeit der
deutschen See- und Binnenhäfen unter Berücksichtigung der ökologischen
Erfordernisse ständig zu optimieren, weil diese für die Wirtschaft der Bundesrepublik
Deutschland unverzichtbar ist;
2. im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel die bestehenden Transportreserven
der Binnenschifffahrt zur Bewältigung weiterer Verkehrsmengen durch den
Erhalt des Netzes der Binnenwasserstraßen des Bundes, den Ersatz der Anlagen
sowie durch den zügigen Ausbau verkehrsstarker Streckenrelationen
zu mobilisieren;
3. die geplante Einrichtung von 18 neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern
mit dem Ziel der Stärkung der regionalen Entscheidungskompetenzen
gemeinsam mit den Beschäftigten zügig umzusetzen. Dabei ist durch eine
Übertragung geeigneter Zuständigkeiten auf die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter
sicherzustellen, dass regionale Kompetenz bei allen revierspezifischen
Fragestellungen Berücksichtigung findet;
4. zur Deckung des Fachkräftebedarfs Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
sowie die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu nutzen.
Denn in Kenntnis zunehmender Aufgaben der WSV und des bestehenden
Fachkräftemangels wird bei der Personalplanung des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur ein besonderer Schwerpunkt bei der
Personalausstattung der WSV gesetzt. Auszubildenden der WSV muss nach
der Ausbildung in der Verwaltung bei einer bedarfsgerechten Ausbildung
eine Perspektive geboten werden. Die dafür erforderlichen Stellen oder
Planstellen dürfen nicht eingespart werden. In Abstimmung mit dem Bundesministerium
des Innern sind außertarifliche Sonderzahlungen (z. B.
Fachkräftezulagen und die Vorweggewährung von Stufen) zu prüfen sowie
gesonderte Obergrenzen für das Kapitel 12 03 zu vereinbaren;
5. die zuständigen Fachausschüsse (Verkehr und digitale Infrastruktur, Haushalt,
Tourismus) jährlich über den Fortschritt und weitere Maßnahmen bei
der Umsetzung der WSV-Reform zu unterrichten; insbesondere zeitnah,
spätestens aber bis Ende Juni 2015, einen Bericht vorzulegen über die 18
Reviere und ihre jeweiligen internen Zuschnitte, ebenso einen Bericht über
die Priorisierung der Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung
der Vorbereitungen zum Bundesverkehrswegeplan und schließlich
einen Bericht über den Netzzustand;
6. die Arbeitsfähigkeit der WSV während des Umsetzungsprozesses aufrechtzuerhalten
und dabei Änderungen im Außenbereich (u. a. Außenbezirke,
Bauhöfe), in den Revierzentralen, den Wasserstraßenneubauämtern bzw.
Sonderstellen oder an den oder an den Bereederungen der WSV-eigenen Schiffe auf das Notwendigste zu beschränken

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/3041
7. den Organisationsaufbau bei der GDWS weiter umzusetzen, um u. a. die
konzeptionelle Fachaufsicht gegenüber den neuen Ämtern eng mit der
Struktur der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Verkehr
und digitale Infrastruktur zu verzahnen;
8. zeitnah, spätestens jedoch bis Ende März 2015, ein Rechtsbereinigungsgesetz
einzubringen.
Berlin, den 4. November 2014
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Thomas Oppermann und Fraktion

 

http://www.verkehrsrundschau.de/verkehrsausschuss-beschliesst-reform-der-wsv-1562664.html

Copyright Verkehrsrundschau

13.11.2014Transport + Logistik | Inland

Verkehrsausschuss beschließt Reform der WSV

Der Umbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung soll nun vollendet werden. Wird auch Zeit, findet die grüne Opposition, die dem Koalitionsantrag nicht zugestimmt hat.

Schleuse bei Magdeburg – die WSV kümmert sich um die Wasserstraßen im Land

Foto: Landeshauptstadt Magdeburg

Berlin. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine neue Struktur der Wasser und Schifffahrtsverwaltung (WSV) beschlossen. Vorgesehen ist, die bestehenden 39 WSV-Ämter zu insgesamt 18 Revieren zusammen zu fassen. Union und SPD versprechen sich davon eine höhere Leistungsfähigkeit der Ämter sowie eine Stärkung der regionalen Kompetenzen. Die Reform soll im Einvernehmen mit den derzeit 12.500 Beschäftigten umgesetzt werden. Es ist geplant, deren Zahl bis 2020 durch sozialverträgliche Maßnahmen auf 10.000 zu reduzieren. Außerdem plädiert der Ausschuss dafür, den Lehrlingen in der WSV eine Perspektive nach Abschluss der Ausbildung anzubieten. Nur so könne der Fachkräftemangel behoben werden.

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU(CSU-Fraktion, Ulrich Lange, forderte, von dem vom Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) angekündigten 10-Milliarden-Investitionsprogramm müsse ein „bedeutender Anteil in Erhalt und Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur“ fließen. Während sich die Linksfraktion bei der Abstimmung enthielt, votierten das Bündnis90/Die Grünen gegen den Koalitionsantrag. Es hatte sich dafür ausgesprochen, die Generaldirektion in Bonn mit den bisherigen Außenstellen in Aurich, Hannover, Kiel, Magdeburg, Mainz, Würzburg und Münster zusammenzuführen. Nach Ansicht der Oppositionsfraktion ist die im Mai 2013 eingerichtete Generaldirektion mit fünf Beschäftigten noch gar nicht arbeitsfähig. (jök)

E-Mail an die Redaktion:

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Lange-Kammer-Wasserstrassen-und-Schifffahrtsverwaltung-zukunftsfest-gestalten-4015929

Copyright finanzen.net

Lange/Kammer: Wasserstraßen-und Schifffahrtsverwaltung zukunftsfest gestalten

Berlin (ots) – Modernisierung auf gutem WegAm heutigen Mittwoch hat der Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) beschlossen. Hierzu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, und der zuständige Berichterstatter Hans-Werner Kammer:

„Die Modernisierungspläne der Bundesregierung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) sind auf einem guten Weg. Das ist auch wichtig, denn nur wenn die Modernisierung gelingt, können die Leistungsfähigkeit der Verwaltung erhöht und regionale Entscheidungskompetenzen gestärkt werden.

Die geplante Anpassung der Ämterstruktur soll gemeinsam mit den Beschäftigten zügig umgesetzt werden. Dabei werden die bestehenden 39 Wasser- und Schifffahrtsämter zu insgesamt 18 Revieren zusammengeführt. Alle Standorte der heutigen Ämter bleiben erhalten. Bei allen revierspezifischen Fragestellungen sollen regionale Kompetenzen berücksichtigt werden. Personal muss nicht reduziert werden. Das ist auch den erhöhten Investitionsmitteln in die Wasserstraßen zu verdanken, die durch die zusätzlichen fünf Milliarden im Verkehrshaushalt ermöglicht wurden. Von dem von Bundesfinanzminister Schäuble angekündigten 10-Milliarden-Investitionsprogramm muss ein bedeutender Anteil in Erhalt und Ausbau der Wasserstraßeninfrastruktur fließen.

Die bestehenden Herausforderungen, z.B. in den Bereichen des Fachkräftemangels oder der Ausbildungsmöglichkeiten, geht die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag konsequent an. So soll Auszubildenden der WSV nach ihrer Ausbildung auch eine Perspektive geboten werden.

Für die deutsche Volkswirtschaft sind die Bundeswasserstraßen von großer Bedeutung. Die WSV ist dafür zuständig, die See- und Binnenwasserstraßen des Bundes zu verwalten und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten. Dies ist nur mit einer funktionierenden und effizient arbeitenden Verwaltung möglich.

Die Abgeordneten der Union haben sich konstruktiv in den Diskussionsprozess eingebracht und damit entscheidend zum Gelingen des Verwaltungsumbaus beigetragen.“

OTS: CDU/CSU – Bundestagsfraktion newsroom: http://www.presseportal.de/pm/7846 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de

 

http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=4080984&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&mask=search

3 Std. ·  Neuer maritimer Koordainator der Bundesregierung mit  maritimer Seele Staatssekretär Wirtschaftsministerium Sigmar Gabriel SPD. bessere Konstellation für alle meine Kollegen gibt es nicht.

WSV zukunftsfest gestalten

„Unser Ziel war und ist es, bei der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Beschäftigten einzubinden und die regionalen Kompetenzen der WSV zu sichern“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Uwe Beckmeyer. Am Freitag haben die Koalitionsfraktionen den gemeinsamen Antrag „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zukunftsfest gestalten“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. SPD und CDU/CSU begrüßen darin das Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), welches den Vorgaben des Koalitionsvertrages Rechnung trägt. „Nun muss es darum gehen, die Reform zügig umzusetzen“, so Beckmeyer weiter.

Die SPD hat im Koalitionsvertrag erfolgreich durchgesetzt, dass die WSV-Reform weiterentwickelt und dass der begonnene Umbau der WSV zusammen mit den Beschäftigten überarbeitet wird. Dabei soll die Kompetenz in den Regionen besonders berücksichtigt werden. „Die Aufgaben vor Ort sind regional unterschiedlich, damit auch das Knowhow. Dies muss sich auch in der Organisation der WSV abbilden“, so Uwe Beckmeyer.

Die bestehenden 39 Wasser- und Schifffahrtsämter sollen nun zu 18 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern zusammengeführt werden. Alle Standorte der heutigen Wasser- und Schifffahrtsämter bleiben erhalten, ihre Ressourcenausstattung richtet sich nach den lokalen Anforderungen und Besonderheiten. Indem die Ämter zukünftig für ein zusammenhängendes Reviergebiet zuständig sein werden, werden die Ämter gestärkt und die Präsenz der WSV vor Ort gewährleistet. „So wird die WSV zu einem noch stärkeren Partner für die verschiedenen Wasserstraßennutzer“, so Beckmeyer.

Im Zuge der Reform sollen zudem die Erreichbarkeit der deutschen See- und Binnenhäfen unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse verbessert, die Transportreserven der Binnenschifffahrt im Güterverkehr mobilisiert und der bestehende Fachkräftemangel durch geeignete Maßnahmen behoben werden. „Wenn diese Vorhaben nun konsequent umgesetzt werden, ist die WSV für die Zukunft gut aufgestellt“, erklärt Beckmeyer abschließend.

WSV-Reform

Bund muss Bericht bis 2015 vorlegen

Dienstag, 11. November 2014

Bis Ende Juni 2015 soll die Bundesregierung dem Bundestag Berichte über den Revierzuschnitt der 18 geplanten Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSÄ), über die Priorisierung der Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie über den Netzzustand vorlegen. Das fordern die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag, der Ende vergangener Woche im Bundestag erstmals debattiert wurde. Damit hat sich offenbar koalitionsintern zumindest teilweise die SPD durchgesetzt, die eine zeitnahe Vorlage des Infrastrukturzustandsberichtes fordert, der im Verkehrsministerium schon seit geraumer Zeit als interner Entwurf vorliegt. Bis Ende März 2015 soll die Regierung außerdem ein Rechtsbereinigungsgesetz einbringen, das
die bisher nur per Erlass geregelten Veränderungen durch die Auflösung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sowie die Gründung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) rechtlich sauber umsetzt. roe

Mehr im THB

 

Lesen Sie dazu auch:

https://www.emderzeitung.de/emden/~/zerren-um-leitungssitz-des-schifffahrtsamts-160306/

Zerren um Leitungssitz des Schifffahrtsamts

Noch liegt die Umgestaltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in weiter Ferne. Vertreter der Emder Wirtschaft bringen sich jedoch in der Frage des Leitungssitzes schon einmal in Position.

Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau

Personalrat

Schleuseninsel 2

24159 Kiel

 

Von: Personalrat WSA Kiel-Holtenau
Gesendet: Freitag, 7. November 2014 07:37
Betreff: Der Personalrat informiert …… Index „Gute Arbeit“ ….. WSV im Bundestag …. nächste Personalversammlung

 

An

alle Beschäftigten des

Wasser- und Schifffahrtsamt

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist mal wieder an der Zeit kurz aus dem Personalrat zu berichten.

Index „Gute Arbeit in der WSV“

An diesem Sonntag endet die Frist zur bundesweiten Befragung der Beschäftigten in Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits beteiligt. Wir dürfen auf die Auswertung gespannt sein.

Ihr habt von der ver.di Vertrauensleuten entsprechende Zugangscodes oder Fragebögen erhalten.

Wer also seine Einschätzung und Meinung zur Arbeitssituation in der WSV einbringen möchte kann dieses noch bis zum 09.11.2014 online tun.

Hier ist der entsprechende Link dazu:

https://uzbonn.de/DGB-Index/WSV

 

Wer sein Code verloren hat oder versehentlich keinen bekommen hat , kann von mir noch einen Zugangscode bekommen. Schickt mir einfach eine Mail.

WSV – Beschlüsse und Beratungen im Deutschen Bundestag

Heute berät der Deutschen Bundestag im Plenum zur Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Grundlage ist ein Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/030/1803041.pdf ). In diesem Antrag wird davon gesprochen , die Ämterstruktur mit den 18 Ämter gemeinsam mit den Beschäftigten umzusetzen. Die Kompetenzen der Ämter sollen gestärkt werden.

Das Bundesverkehrsministerium wird aufgefordert, einen besonderen Schwerpunkt bei der Personalausstattung des WSV zu setzen.

Die Debatte findet heute gegen 14:30 Uhr statt und kann unter www.bundestag.de verfolgt werden oder später können die Redebeiträge in der Mediathek des Bundestages betrachtet werden.

Die Beratung ist auf 38 Minuten angesetzt.

Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Grünen waren ebenfalls in Sachen WSV aktiv und haben einen Kleine Anfrage gestellt. Diese kann unter

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/028/1802836.pdf nachgelesen werden.

 

Nächste Personalversammlung am 11.12.2014 in Altenholz

 

Der Personalrat hat auf seiner letzten Sitzung beschlossen, in diesem Halbjahr am 11.12.2014 die Personalversammlung in Altenholz durchzuführen. Neben den Berichten des Personalrates, dem Beitrag des Dienststellenleiters werden wir vom Präsidenten der Generaldirektion hören können , wie sich die WSV und damit auch unser Amt in den nächsten Jahren entwickeln wird.

Außerdem wollen wir einen besondere Schwerpunkte auf das Thema „Gute Arbeit“ setzen. Hierzu haben wir bereits die Zusage eines Kollegen aus der Unfallkasse des Bundes, unseren Arbeitssicherheitsfachkraft und unseres Betriebsarztes.

 

Falls Ihr noch Anregungen oder Wünsche für die nächste Personalversammlung habt, meldet Euch einfach – egal ob mündlich, per Telefon oder per Mail. Sprecht einfach ein Personalratsmitglied an.

 

Ich wünsche Euch noch frohes Schaffen und dann ein schönes Wochenende.

 

 

Mit herzlichen Grüßen aus Kiel-Holtenau

 

 

 

 

PR.WSA-KI@wsv.bund.de

 

 

Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau

Personalrat

Schleuseninsel 2

24159 Kiel

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3041
18. Wahlperiode 04.11.2014
Antrag
der Abgeordneten Hans-Werner Kammer, Arnold Vaatz, Ulrich Lange, Eckhardt
Rehberg, Julia Bartz, Manfred Behrens, Veronika Bellmann, Dr. André
Berghegger, Steffen Bilger, Klaus Brähmig, Helmut Brandt, Cajus Caesar, Gitta
Connemann, Alexandra Dingens-Dierig, Thomas Dörflinger, Michael Donth, Dr.
Bernd Fabritius, Dirk Fischer (Hamburg), Hans-Peter Flosbach, Thorsten Frei,
Alexander Funk, Dr. Thomas Gebhart, Alois Gerig, Eberhard Gienger, Ursula
Groden-Kranich, Astrid Grotelüschen, Oliver Grundmann, Fritz Güntzler,
Christian Haase, Mark Hauptmann, Helmut Heiderich, Robert Hochbaum,
Karl Holmeier, Bettina Hornhues, Anette Hübinger, Hubert Hüppe, Thomas
Jarzombek, Anja Karliczek, Roderich Kiesewetter, Axel Knörig, Jens Koeppen,
Günter Lach, Barbara Lanzinger, Dr. Dr. h.c. Karl A. Lamers (Heidelberg),
Matthias Lietz, Patricia Lips, Daniela Ludwig, Karin Maag, Yvonne Magwas,
Andreas Mattfeldt, Dr. Hans Michelbach, Dietrich Monstadt, Carsten Müller,
Stefan Müller, Philipp Murmann, Florian Oßner, Alois Rainer, Josef Rief, Erwin
Rüddel, Patrick Schnieder, Dr. Klaus-Peter Schulze, Reinhold Sendker,
Sebastian Steineke, Gero Storjohann, Stephan Stracke, Dr. Volker Ullrich,
Thomas Viesehon, Michael Vietz, Marcus Weinberg, Marian Wendt, Heinz Peter
Wichtel, Heinz Wiese, Oliver Wittke, Dagmar G. Wöhrl, Max Straubinger,
Matthäus Strebl, Heinrich Zertik, Michael Grosse-Brömer, Volker Kauder, Gerda
Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Gustav Herzog, S, Gabriele Hiller-Ohm,
Dr. Birgit Malecha-Nissen, , Thomas Oppermann
und der Fraktion der SPD
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zukunftsfest gestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bundeswasserstraßen sind ein unverzichtbarer Wachstumsmotor für die deutsche Volkswirtschaft.
Die Verkehrsleistungen der Binnenschifffahrt liegen mit rd. 60 Mrd. Tonnenkilometern (rd. 230 Mio. t. p.a.) unter denen der Straße und der Eisenbahnen. In den letzten Jahren sind allerdings deutliche Steigerungen des Transportvolumens auf den Binnenwasserstraßen zu verzeichnen. Die Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
2
Binnenschifffahrt verfügt über Transportreserven, die zur notwendigen Entlastung von Straße und Schiene beitragen können.
Zum Netz der Bundeswasserstraßen zählen rd. 7.300 km „gewidmete“ Binnenwasserstraßen des Bundes mit zahlreichen ingenieurtechnischen Anlagen (Schleusen, Wehre, Brücken, Düker, Pump undEntlastungsbauwerke) sowie rd. 23.000 km² Seewasserstraßen.
Die Bundeswasserstraßen sind Teil des deutschen und europäischen Verkehrsinfrastrukturnetzes, welches die Voraussetzung für eine prosperierende Wirtschaft und effizienten Warenverkehr ist.
Neben der Transportfunktion haben die Bundeswasserstraßen eine wichtige Bedeutung für die Sicherung der Vorflut (Wasserkreislauf/-abführung in die Meere), den Wasserabfluss,
Wasserentnahmen und -einleitungen, Energiegewinnung, den Wassertourismus, den Wassersport, die
Ökologie sowie verschiedene Nutzungen zu Erholungszwecken.
Mit der Verwaltung der See- und Binnenwasserstraßen des Bundes und mit der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung desBundes (WSV) betraut. Die Aufgabe der Bundesverwaltung ist es, die Schifffahrt in Deutschland zu ermöglichen. Sie ist die größte Infrastrukturverwaltung des Bundes. Die ihr grundgesetzlich zugewiesenen Aufgaben erledigt die WSV überwiegend mit eigenem Personal.
Sowohl die fachlichen Aufgaben als auch die dahinter stehenden gesellschaftlichen Anforderungen können nur durch eine funktionierende und effizient arbeitende Verwaltung mit einer ausreichenden Ressourcenausstattung erledigt werden.
Aufgrund der komplexen Aufgaben ist die WSV dringend auf Arbeitskräfte mit bestimmten Fachkenntnissen angewiesen. Dies gilt insbesondere für das Bauwesen, die Betreuung der Anlagen und Anlagensteuerung, die Informationstechnik sowie nautische Kompetenzen für das Verkehrsmanagement. Ausgebildete Fachkräfte sind aufgrund des demographischen Wandels und der unmittelbaren Konkurrenz zu anderen Verwaltungen (Länder, Kommunen) und der Wirtschaft nur schwer auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen.
Die bisherigen Reformmaßnahmen in der WSV beschränkten sich auf Effizienzsteigerungen innerhalb der seit 1978 bestehenden Verwaltungsstruktur. Dies reicht allerdings nicht aus, um den aus den bestehenden Rahmenbedingungen (Personalabbau, Aufgabenzuwachs, Fachkräftemangel, begrenzte Haushaltsmittel) folgenden Konsequenzen nachhaltig zu begegnen.
In der letzten Legislaturperiode wurden in einem ersten Schritt neben weiteren Optimierungen der Ablauforganisation tiefgreifende Veränderungen der äußeren Aufbauorganisation vorgenommen.
Anstelle der bisher regional zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, werden die mittelbehördlichen Aufgaben seit dem 1. Mai 2013 durch eine zentrale Stelle, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), wahrgenommen. Sie priorisiert und steuert die Aufgabenerledigung und die hierfür erforderlichen Ressourcen nach einheitlich geltenden Standards und transparenten – für alle Behörden der WSV geltenden – Kriterien. Hierzu wurden und werden ihr
konzeptionelle Gestaltungskompetenzen aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übertragen.
CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in dieser Legislaturperiode unter Einbindung der Beschäftigten fortentwickelt und dabei die regionale Kompetenz gesichert wird. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im direkten Dialog mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Die Vorschläge sind mit dem 6. Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags vorgelegt worden.
In einem zweiten Schritt wird nunmehr die Struktur der Wasser- und Schifffahrtsämter angepasst. Die bestehenden 39 Wasser- und Schifffahrtsämter sollen zu 18 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter zusammengeführt werden. Sie sind zukünftig für bestimmte Verkehrsrelationen (Reviere) zuständig.
Alle Standorte der heutigen Wasser- und Schifffahrtsämter bleiben erhalten, ihre
Ressourcenausstattung richtet sich nach den lokalen Anforderungen und Besonderheiten. Die neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter erhalten von der GDWS entsprechende Kompetenzen und Budgets.
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
3
Zum künftigen Stellen- und Planstellenbedarf stellt der 6. Bericht fest: „Von einer möglichen Reduzierung des Plan-/Stellenbedarfs entsprechend der Annahmen des 5. Berichts ist nach derzeitiger Einschätzung nicht mehr auszugehen. Vielmehr kann in einzelnen Bereichen unter Berücksichtigung der erforderlichen Investitionsmaßnahmen sowie einer Erhöhung des Eigenerledigungsanteils zum Erhalt der Kernkompetenz ein steigender Personalbedarf nicht ausgeschlossen werden.“
Die Fahrgastschifffahrt und der Wassertourismus bieten erhebliches wirtschaftliches Potenzial, stellen jedoch besondere Herausforderungen an die  Wasserstraßeninfrastruktur, die Finanzierung sowie die hierfür notwendige Organisationsstruktur. Dazu wird die Bundesregierung ein Wassertourismuskonzept vorlegen. Der Deutsche Bundestag begrüßt das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgelegte Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, welches den Vorgaben des Koalitionsvertrages, die Beschäftigten einzubinden und die regionalen Kompetenzen zu sichern, in
vollem Umfang Rechnung trägt.
1. Die Erreichbarkeit der Deutschen See- und Binnenhäfen ist für die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland unverzichtbar.
2. Ein funktionierender Güterschiffsverkehr mit entsprechendem Güterumschlag – ob im Hinterland oder in den deutschen Seehäfen – ist eine der wichtigsten Voraussetzung dafür, dass Deutschland seinen Im- und Export auf höchstem Niveau halten bzw. steigern kann.
3. Die Wasserstraßeninfrastruktur (bauliche Anlagen) ist teilweise in einem sanierungsbedürftigen Zustand. In den kommenden Jahren sind umfangreiche Grundinstandsetzungen und Ersatzinvestitionen erforderlich, um die Befahrbarkeit des Netzes zu erhalten. Dabei ist zu berücksichtigten, dass es auf den Hauptwasserstraßenverbindungen – anders als bei anderen
Verkehrsträgern – keine Umfahrungsmöglichkeiten gibt. D.h. Baumaßnahmen müssen unter laufendem Verkehr mit möglichst geringen Beeinträchtigungen für den Verkehr aber auch für die Umwelt durchgeführt werden.
4. Der Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt stellt eine der größten Herausforderungen für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schifffahrt dar.
5. Das vorgelegte Reformkonzept für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung führt zu einer Entlastung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie zu einer Straffung der Aufgaben- und Ressourcensteuerung.
Dazu ist eine sinnvolle und koordinierte Abschichtung der Aufgaben von der Fachabteilung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf die neue GDWS und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern notwendig.
6. Der Erfolg der Reform ist von einer starken strategischen Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, einem schlüssigen Organisationsaufbau bei der GDWS und einer Stärkung der Kompetenzen der neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter in den Regionen abhängig.
7. Durch die Stärkung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, die zukünftig für ein
zusammenhängendes Revier zuständig sein werden, wird die Präsenz der WSV vor Ort
gewährleistet. So wird die WSV zu einem noch stärkeren Partner für die verschiedenen
Wasserstraßennutzer.
8. Die Reform der WSV kann nur mit der Unterstützung der Beschäftigten gelingen. Daher ist es zu begrüßen, dass die neue Ämterstruktur in enger Abstimmung mit den Beschäftigten der WSVerarbeitet wurde.
9. Endgültige Aussagen zur Personalplanung können erst nach Vorliegen der vorgesehenen Personalbedarfsermittlung und einer Verwendung von Effizienzgewinnen aus der Umstrukturierung zum Ausgleich etwaiger zusätzlicher Personalbedarfe getroffen werden. Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
4
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel durch entsprechenden Ausbau sowie die Nutzung verkehrstechnischer Möglichkeiten die Erreichbarkeit der deutschen See – und Binnenhäfen unter Berücksichtigung der ökologischen Erfordernisse ständig zu optimieren, weil diese für die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland unverzichtbar ist;
2. im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel die bestehenden Transportreserven der Binnenschifffahrt zur Bewältigung weiterer Verkehrsmengen durch den Erhalt des Netzes der Binnenwasserstraßen des Bundes, den Ersatz der Anlagen sowie durch den zügigen Ausbau verkehrsstarker Streckenrelationen zu mobilisieren;
3. die geplante Einrichtung von achtzehn neuen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern mit dem Ziel der Stärkung der regionalen Entscheidungskompetenzen gemeinsam mit den Beschäftigten zügig umzusetzen. Dabei ist durch eine Übertragung geeigneter Zuständigkeiten auf die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sicherzustellen, dass regionale Kompetenz bei allen revierspezifischen Fragestellungen Berücksichtigung findet;
4. zur Deckung des Fachkräftebedarfs Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu nutzen. Denn in Kenntnis zunehmender Aufgaben der WSV und dem bestehenden Fachkräftemangel wird bei der Personalplanung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ein besonderer Schwerpunkt bei der Personalausstattung der WSV gesetzt. Auszubildenden der WSV muss nach der Ausbildung in der Verwaltung bei einer bedarfsgerechten Ausbildung eine Perspektive geboten werden. Die
dafür erforderlichen Stellen oder Planstellen dürfen nicht eingespart werden. In Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern sind außertarifliche Sonderzahlungen (z.B. Fachkräftezulagen und die Vorweggewährung von Stufen) zu prüfen sowie gesonderte Obergrenzen für das Kapitel 1203 zu vereinbaren;
5. die zuständigen Fachausschüsse (Verkehr und digitale Infrastruktur, Haushalt, Tourismus)  jährlich über den Fortschritt und weitere Maßnahmen bei der Umsetzung der WSV-Reform zu berichten; insbesondere zeitnah, spätestens aber bis Ende Juni 2015, einen Bericht vorzulegen über die 18 Reviere und ihre jeweiligen internen Zuschnitte, ebenso einen Bericht über die Priorisierung der Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Vorbereitungen zum Bundesverkehrswegeplan und schließlich einen Bericht über den
Netzzustand

6. die Arbeitsfähigkeit der WSV während des Umsetzungsprozesses aufrechtzuerhalten und dabei Änderungen im Außenbereich (u.a. Außenbezirke, Bauhöfe), in den Revierzentralen, den Wasserstraßenneubauämtern bzw. Sonderstellen oder an den Bereederungen der WSV-eigenen Schiffe auf das Notwendigste zu beschränken;
7. den Organisationsaufbau bei der GDWS weiter umzusetzen, um u.a. die konzeptionelle Fachaufsicht gegenüber den neuen Ämtern und eng mit der Struktur der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu verzahnen;
8. zeitnah, spätestens jedoch bis Ende März 2015, ein Rechtsbereinigungsgesetz einzubringen. Berlin, den 4. November 2014
Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und

http://www.nordbayern.de/region/erlangen/sorge-vor-viel-wasser-1.3969952

Rund 70 meist sehr kritische Bürger waren gekommen, um sich von Andreas Bauer und Mareike Bodsch von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes über den Schleusenneubau bei Möhrendorf informieren zu lassen.

Rund 70 meist sehr kritische Bürger waren gekommen, um sich von Andreas Bauer und Mareike Bodsch von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes über den Schleusenneubau bei Möhrendorf informieren zu lassen. © Klaus-Dieter Schreiter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im haushaltsausschuss, epl 12, bundesministerium für verkehr und digitale infrastruktur mit dobrindt. jetzt wasser- & schiffahrtsverwaltung.161014

Nur für meine Kollegen, die keine Dienstmail haben intereressant :

 

Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin
HAUSANSCHRIFT
Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin
POSTANSCHRIFT
11014 Berlin
TEL
+49(0)30 18 681-4664/4655
FAX
+49(0)30 18 681-4604
D5@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
Oberste Bundesbehörden
Abteilungen Z und B
– im Hause –
Betreff: Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund)
hier: Bekanntgabe Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund vom 17. Oktober 2014
Aktenzeichen: D 5 – 31003/2#4
Berlin, 21. Oktober 2014
Seite 1 von 1
Anlage: – 1 –
Mit diesem Rundschreiben wird der Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund vom 17. Oktober 2014 bekannt gegeben.
Eine wichtige Änderung ist die Verlängerung der Frist für die Höhergruppierung auf Antrag nach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund über den 31. Dezember 2014 hinaus bis zum 30. Juni 2015. Dadurch haben in den TV EntgO Bund übergeleitete Beschäftigte sechs Monate mehr Zeit, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. Weitere Än-derungen betreffen vor allem die Stufenzuordnung von übergeleiteten Beschäftigten in der Entgeltgruppe 9a sowie von Beschäftigten in einer individuellen Endstufe.
Detaillierte Erläuterungen zu den Änderungen dieses Tarifvertrags folgen in Kürze mit der dritten Aktualisierung der Durchführungshinweise zu den neuen Eingruppie-rungsvorschriften.
Im Auftrag

ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin
VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnhof Bellevue; U-Bahnhof Turmstraße Bushaltestelle Kleiner Tiergarten
Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin
HAUSANSCHRIFT
Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin
POSTANSCHRIFT
11014 Berlin
TEL
+49(0)30 18 681-4664/4655
FAX
+49(0)30 18 681-4604
D5@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de
Oberste Bundesbehörden
Abteilungen Z und B
– im Hause –
Betreff: Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund)
hier: Bekanntgabe Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund vom 17. Oktober 2014
Aktenzeichen: D 5 – 31003/2#4
Berlin, 21. Oktober 2014
Seite 1 von 1
Anlage: – 1 –
Mit diesem Rundschreiben wird der Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund vom 17. Oktober 2014 bekannt gegeben.
Eine wichtige Änderung ist die Verlängerung der Frist für die Höhergruppierung auf Antrag nach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Bund über den 31. Dezember 2014 hinaus bis zum 30. Juni 2015. Dadurch haben in den TV EntgO Bund übergeleitete Beschäftigte sechs Monate mehr Zeit, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. Weitere Än-derungen betreffen vor allem die Stufenzuordnung von übergeleiteten Beschäftigten in der Entgeltgruppe 9a sowie von Beschäftigten in einer individuellen Endstufe.
Detaillierte Erläuterungen zu den Änderungen dieses Tarifvertrags folgen in Kürze mit der dritten Aktualisierung der Durchführungshinweise zu den neuen Eingruppie-rungsvorschriften.
Im Auftrag
Bürger
Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 17. Oktober 2014 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften] *)
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
*) Mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion werden jeweils gleich lautende Tarifverträge geschlossen.
– 2 –
§ 1 Änderungen des TVÜ-Bund
Der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 1. April 2014, wird wie folgt geändert:
1. In § 6 Abs. 3 TVÜ-Bund werden die Sätze 2 bis 4 durch folgende Sätze 2 bis 6 ersetzt:
„2Das Entgelt aus der individuellen Endstufe gilt als Tabellenentgelt im Sinne des § 15 TVöD. 3Bei einer Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe werden die Beschäftigten entsprechend § 17 Abs. 5 TVöD der Endstufe der hö-heren Entgeltgruppe zugeordnet. 4Beträgt das Tabellenentgelt nach Satz 3 we-niger als die Summe aus dem Entgelt der bisherigen individuellen Endstufe zu-züglich 2 v.H. der Endstufe der höheren Entgeltgruppe, wird die/der Beschäftig-te in der höheren Entgeltgruppe erneut einer individuellen Endstufe zugordnet. 5Das Entgelt der neuen individuellen Endstufe wird dabei festgesetzt auf die Summe aus dem Entgelt der bisherigen individuellen Endstufe zuzüglich 2 v.H. des Tabellenentgelts der Endstufe der höheren Entgeltgruppe. 6Der Betrag der individuellen Endstufe verändert sich um denselben Vomhundertsatz bzw. in demselben Umfang wie die höchste Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe.“
2. § 8 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird folgender neuer Satz 6 angefügt:
„§ 6 Abs. 3 Sätze 2 bis 6 gelten entsprechend.“
b) In Absatz 3 wird Satz 5 wie folgt neu gefasst:
„§ 6 Abs. 3 Sätze 2 bis 6 gelten entsprechend.“
3. In § 26 Abs. 1 Satz 2 wird die Datumsangabe „31. Dezember 2014“ durch die Datumsangabe „30. Juni 2015“ ersetzt.
4. In § 27 Abs. 3 werden nach Satz 3 folgende Sätze 4 und 5 angefügt:
„4In Stufe 1 oder 2 übergeleitete Beschäftigte, die am 31. Dezember 2013 nach einem Tätigkeitsmerkmal der Lohngruppe 9 des Tarifvertrags über das Lohngruppenverzeichnisses des Bundes zum MTArb in Verbindung mit § 17 TVÜ-Bund und der Anlage 4 zum TVÜ-Bund in der bis zum 31. Dezember 2013
– 3 –
geltenden Fassung oder in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und der Anlage 2 zum TVÜ-Bund in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung in Entgeltgruppe 9 TVöD eingruppiert waren und für die gemäß § 16 (Bund) Abs. 4 Satz 2 TVöD in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung abwei-chende Stufenlaufzeiten und Endstufen galten, erreichen nach Ablauf der Stu-fenlaufzeit in Stufe 2 die Stufe 4; die Stufenlaufzeit in Stufe 4 zum Erreichen der Stufe 5 beträgt sieben Jahre. 5Für die in Entgeltgruppe 9a übergeleiteten Be-schäftigten bemessen sich für die Dauer der Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a die Zeitzuschläge gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD nach dem auf eine Stunde entfallenden Anteil des Tabellenentgelts der Stufe 4, und bei Überstunden rich-tet sich das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung abweichend von der Pro-tokollerklärung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 TVöD nach der individuellen Stufe, höchstens jedoch nach der Stufe 5.“
5. In Anlage 1 TVÜ-Bund Teil C wird Nummer 8 unter Beibehaltung der Nummerierung aufgehoben.
6. Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund wird wie folgt geändert:
a) Nr. 1 wird wie folgt geändert:
aa) Im Eingangssatz werden die Wörter „und TV Ang Ausland / TV Arb Ausland“ gestrichen.
bb) In Buchst. b Satz 1 werden die Wörter „unter die – Sonderregelungen für Beschäftigte die zu Auslandsdienstorten des Bundes entsandt sind oder – den TV Ang Ausland / TV Arb Ausland fallen“ ersetzt durch die Wörter: „unter die Sonderregelungen für Beschäftigte, die zu Auslandsdienstorten des Bundes entsandt sind, fallen“.
b) In Nr. 11 Buchst. b Satz 2 werden die Wörter „Die Protokollerklärung zu § 3 Abs. 3 und 4“ durch die Wörter „§ 2 Abs. 3“ ersetzt.
§ 2 Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. § 1 Nr. 1 und 2 treten mit Wirkung vom 1. März 2014 in Kraft.

 

http://www.faz.net/aktuell/technik-motor/umwelt-technik/bootsfahrer-muessen-bald-maut-fuer-fluesse-zahlen-13217920.html

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Bund will nicht mehr für Wasserstraßen aufkommen

Aber das soll sich jetzt ändern. Schon für die Sanierung wichtiger Autobahnbrücken ist angeblich zu wenig Geld in den Kassen, der Erhalt von Schleusen und kleinen, für den Güterverkehr uninteressanten Wasserstraßen rückt da fast zwangsweise in den Blickpunkt der Controller in Berlin. In der Vergangenheit haben die Wassersportler davon profitiert, dass der Bund die Infrastruktur nicht verkommen ließ, die Bundeswasserstraßen mit Hilfe öffentlicher Gelder erhalten wurden.

 

 

des VDKS in Bremerhaven nahmen Philip Giertz und Josef
Schöning teil. Interessant war der Aufnahmeantrag des BSHL. Dieser war von
Interesse, weil die See- und Hafenlotsen bereits durch die BLK und den
Hamburger Hafenlotsen vertreten werden. Die Entscheidung über eine mögliche
Aufnahme soll im Oktober bei der nächsten gemeinsamen Sitzung von Vorstand
und Verbandsrat des VDKS getroffen werden.
Bundesverband der Kapitäne und Schiffsoffiziere
im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums e. V.
Mitglied im VDKS e. V.

7. WSV – Reform
Die neue Struktur der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) wurde –
soweit Informationen vorliegen – unter den Teilnehmern erörtert. Neben den öffentlich
zugänglichen Informationen gibt es jedoch erneut kaum konkrete Neuigkeiten.
Für die Dezernate Schifffahrt der ASt in Kiel und Aurich nimmt Herr Heinrich die
Aufgaben als Dezernatsleiter wahr. Zeitgleich ist Herr Heinrich Leiter der Unterabteilung
Seeschifffahrt.
Derzeitig verlassen viele Kollegen/innen die ASt Nordwest und wechseln zur BAV. Von
den anderen Außenstellen hört man über Wechsel in die freie Wirtschaft. Notwendige
Nachbesetzungen laufen – wenn überhaupt – sehr zögerlich.
Bundesverband der Kapitäne und Schiffsoffiziere
im Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministeriums e. V.
Mitglied im VDKS e. V.
Die Struktur der Wasser- und Schifffahrtsämter soll im Herbst vorgelegt werden, das
Ergebnis ist noch relativ offen. Die Standorte sollen zwar alle bestehen bleiben, es
werden jedoch Ämter regional zusammengefasst und einem Hauptamt unterstellt.
8. Verschiedenes
Zum 01. Juni 2014 ist die Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) in Kraft getreten.
Die vormalige Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung (SchOffzAusbV) wird außer Kraft
gesetzt.
Mit in Kraft treten dieser neuen Verordnung wird die alte Problematik des Fortbestandes
der Befähigung auch für die Nautiker in den Verwaltungen wieder neu belebt.
Angedacht ist hier ein entsprechendes Schreiben an das BMVI zu fertigen und darin die
möglichen Konsequenzen darzulegen.

16.10.2014

Politik

Dobrindt erntet Zustimmung zu revidierter WSV-Reform

Freitag, 26. September 2014

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nachgebesserte Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung war gestern Abend Thema im Deutschen Bundestag.

Nach wochenlangen Warnstreiks der betroffenen Mitarbeiter und Appellen der Wirtschaft lenkte Dobrindt ein und ließ die noch von seinem Vorgänger Peter Ramsauer (CSU) ausgearbeitete Verwaltungsreform noch einmal überarbeiten. Das wesentliche Ergebnis: alle bisherigen 39 Standorte der Wasser- und Schifffahrtsämter bleiben erhalten. „Das Ergebnis der Reform schafft Planungssicherheit für die Wirtschaft, die Nutzer der Wasserstraßen und die Beschäftigten der WSV“, sagte Dobrindt gestern. pk

Mehr im THB

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http://www.svz.de/lokales/prignitz/elbexperten-bleiben-in-der-stadt-id7934436.html

Copyright Norddeutsche Rundschau

Aufatmen in Wittenberge. Der hiesige Außenbezirk des Wasser- und Schifffahrtsamtes soll erhalten bleiben. Das bestätigt das Bundesverkehrsministerium unserer Redaktion. Seit Monaten gab es Spekulationen, dass sowohl Magdeburg als auch Wittenberge geschlossen werden.


 

„Es wird künftig statt der 39 Wasser- und Schifffahrtsämter, 18 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter geben. Dabei bleiben die Standorte aller bisherigen Ämter erhalten“, teilt ein Sprecher des Ministeriums mit. Ändern werde sich demnach also allenfalls die Bezeichnung und ggf. die inhaltlichen Zuständigkeiten.

„Das ist auch unser Kenntnisstand“, sagt der Wittenberger Leiter Hubert Finke. Bei allen Diskussionen sei stets betont worden, dass gerade die ostdeutschen Außenbezirke eine Daseinsberechtigung haben. „Wirbetreuen 80 Elbkilometer. Das ist schon ein ziemlich großer Bereich“, so Finke.

 

 

Copyrigh Andreas Spörri

Speziell nach Wittenberge befragt, sagt das Ministerium: „Ihr Elbabschnitt einschließlich des Teilabschnittes der angrenzenden Unteren Havelwasserstraße wird zukünftig von einem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mit den bisherigen Beschäftigten betreut.“ Der Außenbezirk Wittenberge werde dann zu diesem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt gehören, so wie jetzt zu Magdeburg.

Copyright Tony Zech

Die künftigen Mitarbeiter sollen aus der jetzigen Behörde kommen. Ein Stellenabbau sei bundesweit nicht vorgesehen. Das geht aus dem an den Haushaltsausschuss und dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestag Ende August 2014 vorgelegten Bericht hervor. Ursprünglich hatte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Abbau von 13 000 auf 10 000 Stellen geplant.

Diesen Aspekt hatte die Prignitzer SPD-Abgeordnete Dagmar Ziegler bereits Anfang September aufgegriffen. „Die Pläne zum Personalabbau sind gestoppt. Ostdeutsche Wasserstraßen bleiben in der Förderung“, heißt es in ihrer damaligen Mitteilung. Eventuell könnte die Mitarbeiterzahl sogar noch steigen, denn eine Personalbedarfsermittlung sei erst nach Entscheidung zur neuen Ämterstruktur vorgesehen. Das Bundesfinanzministerium hat dem Bericht zugestimmt und damit auch den Erhalt der Stellen abgenickt.

Dagmar Ziegler sieht die Arbeit ihrer Fraktion als wesentlichen Grund für die geänderten Pläne. Die Pläne seien einseitig zu Gunsten süd- und westdeutscher Wasserstraßen beziehungsweise zu Lasten der Beschäftigten gegangen. Insbesondere Rhein, Main und Donau, also Flüsse mit einem hohen Güterverkehrsaufkommen, sollten in der höchsten Förderkategorie verbleiben. Elbe, Saale oder beispielsweise der Elbe-Havel-Kanal sollten sich selbst und damit der Natur überlassen werden. Die Neufassung der Reformvorschläge berücksichtigt endlich auch die touristische Bedeutung der Gewässer, sagt sie.

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/CSU-Bundestagsabgeordnete-besuchen-Wasser-und-Schifffahrtsamt-in-Regensburg;art1172,268045

Copyright Wochenblatt

08.10.2014 Regensburg

„Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg muss erhalten bleiben“

CSU-Bundestagsabgeordnete besuchen Wasser- und Schifffahrtsamt in Regensburg

Karl Holmeier MdB, Rolf Diesler (Amtsleiter Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg), Dr. Astrid Freudenstein MdB, der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ulrich Lange MdB, Detlef Aster (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Bonn), Philipp Graf von und zu Lerchenfeld MdB, Georg Bachmeier (Personalratsvorsitzender Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg), Florian Oßner MdB und Matthäus Strebl MdB.

Foto: Büro Holmeier
„Das Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg muss erhalten bleiben!“ Mit diesen eindeutigen Worten haben sich die CSU-Bundestagsabgeordneten der Ostbayernrunde sowie der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange MdB klar zur Zukunft des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) Regensburg geäußert. Hintergrund des Besuches beim WSA Regensburg war die anstehende Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Das gesamte Bundesgebiet soll künftig in 18 Reviere aufgeteilt werden, für die jeweils ein Hauptamt zuständig ist. Die bisherigen Wasser- und Schifffahrtsämter Regensburg und Nürnberg bilden mit ihren Zuständigkeitsbereichen das Revier 11. Ob sich das zukünftige Hauptamt für dieses Revier in Regensburg oder Nürnberg beheimatet sein soll, wird derzeit geprüft.

 

Weniger Transit und mehr Container auf deutschen Wasserstraßen

WIESBADEN (dpa-AFX) – Auf den deutschen Wasserstraßen sind im ersten Halbjahr 2014 deutlich mehr Container transportiert worden. Im Vergleich zur ersten Hälfte des Vorjahres stieg die Menge der Containereinheiten um 7,3 Prozent auf 1,2 Millionen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Die Gesamttransportmenge wuchs hingegen nur um 1,1 Prozent auf 112,8 Millionen Tonnen. Das lag dem Bundesamt zufolge vor allem am rückgängigen Transitverkehr, während der Transport innerhalb Deutschlands wie auch der Versand ins Ausland kräftig zulegten.

Behörde darf Reeder an Neckarschleusen bevorzugen

Koblenz (dpa/lrs) – Containerschiffe eines Reeders dürfen an den Neckar-Schleusen bevorzugt behandelt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 8 A 10101/14.OVG). Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest in Mainz, die unter anderem für den Ober- und Mittelrhein sowie den Neckar zuständig ist, hatte dem Unternehmen auf fünf Jahre befristet ein sogenanntes Vorschleusungsrecht eingeräumt. Dagegen wehrten sich Binnenschiffer, die darin eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung sahen.

Gemäß des Vorschleusungsrechts haben die drei Containerschiffe des Unternehmens, die zwischen Stuttgart und Mannheim verkehren, an den 27 Schleusen auf dem Neckar Vorrang vor wartenden Schiffen. Die Behörde hatte das mit dem verkehrspolitischen Ziel begründet, mit der Containerschifffahrt mehr Güterverkehr von der Straße und der Schiene auf das Wasser verlagern zu wollen. Die OVG-Richter folgten dieser Auffassung und nannten das Vorschleusungsrecht gerechtfertigt. Angesichts der Konkurrenzsituation in der Containerschifffahrt sei es wichtiger als bei der übrigen Güterschifffahrt, Termine einzuhalten. Gerade am Neckar sei das wegen der vielen Schleusen schwer

Politik

Dobrindt erntet Zustimmung zu revidierter WSV-Reform

Freitag, 26. September 2014

Die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nachgebesserte Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung war gestern Abend Thema im Deutschen Bundestag.

Nach wochenlangen Warnstreiks der betroffenen Mitarbeiter und Appellen der Wirtschaft lenkte Dobrindt ein und ließ die noch von seinem Vorgänger Peter Ramsauer (CSU) ausgearbeitete Verwaltungsreform noch einmal überarbeiten. Das wesentliche Ergebnis: alle bisherigen 39 Standorte der Wasser- und Schifffahrtsämter bleiben erhalten. „Das Ergebnis der Reform schafft Planungssicherheit für die Wirtschaft, die Nutzer der Wasserstraßen und die Beschäftigten der WSV“, sagte Dobrindt gestern. pk

Mehr im THB

http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/WSV-Reform-Personalraete-und-Ministerium-einigen-sich,wsa102.html

Stand: 28.08.2014 18:46 Uhr – Lesezeit: ca.2 Min.

WSV-Reform: Personalräte und Ministerium einig

Zwei Männer mit Westen der "WSA Uelzen" stehen neben einem Tankschiff. © NDR Fotograf: Ann-Kristin Mennen

Sollen bald in einer neuen Struktur arbeiten: WSA-Mitarbeiter.

http://www.volksstimme.de/nachrichten/sachsen_anhalt/1346974_Schifffahrtsamt-geht-baden.html

Copyright Volksstimme

Magdeburg soll Bundesbehörden verlieren

Schifffahrtsamt geht baden

25.09.2014 06:59 Uhr

Die Landeshauptstadt Magdeburg liegt zwar an Euopas größtem
Wasserstraßenkreuz und hat einen hochmodernen Hafen – dennoch soll sie
in der Schifffahrtsverwaltung zum Niemandsland werden. Der Bund will
Ämter und Fachleute abziehen.

Von Jens Schmidt
Ein Lastschiff fährt in Magdeburg die Elbe stromaufwärts. Im Hintergrund der Magdeburger Dom. Rechts, einem kleinen Schloss ähnlich, die Wasser- und Schifffahrtsdirektion.

Ein Lastschiff fährt in Magdeburg die Elbe stromaufwärts. Im Hintergrund der Magdeburger Dom. Rechts, einem kleinen Schloss ähnlich, die Wasser- und Schifffahrtsdirektion. | Foto: Uli Lücke

Magdeburg l Im beeindruckenden Türmchenbau an der Elbe könnte es bald gespenstisch still werden: Folgt man den neuesten Plänen, will das Bundesverkehrsministerium das dort sitzende Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) offenbar zur Außenstelle degradieren. Ein Großteil der 280 Mitarbeiterstellen würde in den nächsten Jahren voraussichtlich nach Dresden und Lauenburg (Niedersachsen) verlagert. Die Stadt befürchtet, dass das Amt dann bald ganz den Bach runtergeht. „Die Salami-Taktik bei Reformen ist doch bekannt“, schwant Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) nichts Gutes. Sachsen-Anhalts Politiker machen nun Druck beim Bund in Berlin, das Schlimmste zu verhindern.

 

Das Amt ist zuständig für Bau und Unterhaltung der Wasserstraßen – so auch für das Wasserstraßenkreuz nördlich der Stadt. Diese Zuständigkeit will sich Sachsen-Anhalt nicht wegnehmen lassen. Ein entsetzter Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) schrieb einen Brief an Bundesminister Alexander Dobrindt (CSU). Tenor: So geht es nicht. Webel fühlt sich überrumpelt – denn abgesprochen war etwas ganz anderes.

Das Bundesverkehrsministerium ist seit einigen Jahren dabei, die Schifffahrtsverwaltung zu verkleinern. Bereits als beschlossen gilt, dass Magdeburg eine wichtige Behörde der Binnenschiffer verliert: die Generaldirektion mit der noch hier ansässigen Außenstelle Ost und ihren 150 Mitarbeitern. Diese Oberbehörde soll in den kommenden zehn Jahren nach Bonn umziehen, wo die Zentrale sitzt. Als Ausgleich dafür sollte Magdeburg das regionale Wasser- und Schifffahrtsamt behalten – sogar mit noch mehr Einfluss: Magdeburg sollte zuständig sein für die gesamte Elbe von Hamburg bis zur tschechischen Grenze. Derzeit ist der Fluss gedrittelt mit Ämtern in Magdeburg, Lauenburg (Niedersachsen) und Dresden. Künftig sollte gelten: Ein Fluss – ein Amt. So war es 2012 vom Bundesverkehrsministerium in der neuen Ämterlandkarte verzeichnet worden. Das galt als fachlich sinnvoll. Dann aber machte Niedersachsen Druck. Mit Erfolg. Im Spätsommer 2014 legte das Ministerium eine neue Karte vor: Nun ist die Elbe geteilt. Der Nordabschnitt geht von Hohenwarthe bis Hamburg. Siehe da: Lauenburg bietet sich als Haupt-Amtssitz geradezu an. Der Südabschnitt reicht von Magdeburg bis zur tschechischen Grenze. Da hat nun Dresden die besten Karten, da Magdeburg an den Zonenrand gedrückt wurde.

In der Behörde fielen Mitarbeiter aus allen Wolken, als sie davon hörten. Auch Webel war überrumpelt – niemand aus Berlin hatte das mit Sachsen-Anhalt besprochen. Dabei hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zugesagt, dass die Reform im Dialog mit den Ländern über die Bühne gehe. Doch weit gefehlt. Webel ließ Dampf in einem Brief an Dobrindt ab: „Die Vorgehensweise Ihres Hauses legt nahe, dass Sie sich an diese Zusicherung nicht mehr gebunden fühlen. Deshalb bitte ich Sie, diese Entscheidung zu überdenken und auch den Dialog mit Sachsen-Anhalt wieder aufzunehmen.“

„Das ist nicht fair.“ Lutz Trümper, Oberbürgermeister

Nun liegt Dobrindts Plan im Finanz- und Verkehrsausschuss des Bundestags. Dessen Zustimmung soll Mitte Oktober eingeholt werden. Sachsen-Anhalts Abgeordnete drängen auf Änderung. Der Magdeburger Tino Sorge (CDU) sagt : „Die Elbe darf nicht geteilt werden.“ Wacklig kann es in Zukunft auch mal für das Wasserstraßen-Neubauamt in Magdeburg werden, wo 120 Ingenieure und Mitarbeiter etwa den Bau von Groß-Schleusen planen. Da sich der Ausbau der Kanäle künftig mehr und mehr in Richtung Osten verlagert, ist eine Konzentration in Berlin absehbar. „Dann bleibt ja fast gar nichts“, schimpft Oberbürgermeister Trümper. Er denkt dabei auch an Fachkräfte und deren Kaufkraft, die aus der Stadt und der Region verschwinden. „Das ist nicht fair.“

Nach langem Streit gibt es einen Kompromiss im Streit um die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Personalräte und Verkehrsministerium haben sich geeinigt. Ein Stellenabbau ist nun nicht mehr vorgesehen. Ursprünglich war geplant, weit mehr als 1.000 Stellen zu streichen. Außerdem sollen laut der Einigung Auszubildende nach dem Ende ihrer Lehrjahre für zwei Jahre übernommen und Ämter nicht geschlossen werden. Statt der bisher knapp 40 Ämter soll es künftig 18 Reviere geben – das Bundesverkehrsministerium hatte zunächst nur mit 14 geplant. Für Schleswig-Holstein sind nach dem Kompromiss drei Reviere zuständig: für die Nordsee bis vor die Tore Hamburgs, für die Ostsee und für den Nord-Ostsee-Kanal.

Finanzministerium muss noch zustimmen

Die Reform fällt damit wesentlich kleiner aus als zunächst geplant; die Personalräte haben sich weitgehend durchgesetzt. Am Wochenende will die Bundesregierung eine Vorlage verschicken, die den Kompromiss enthält. Da er Kosten verursacht, muss das Finanzministerium das Ergebnis noch absegnen.

Kritik aus Lauenburg

Kritik an der geplanten Reform kommt aus Lauenburg. Das dortige Wasser- und Schifffahrtsamt würde nach den Plänen abgestuft werden und nur noch eine untergeordnete Außenstelle sein. Damit sei für zukünftige Stellenstreichungen in Lauenburg Tür und Tor geöffnet, so der Betriebsrat des dortigen Wasser- und Schiffahrtsamtes, Helmut Kiehn. Erleichterung gebe es zwar, weil die 400 Mitarbeiter vorerst nicht betroffen sein. „Aber als Außenstelle“, befürchtet Kiehn, „ist die Zukunft ungewiss“. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Brackmann vermisst ein allgemeines Konzept des Verkehrsministeriums. Es sei immer noch unklar, wer wie viele Aufgaben zu schultern habe und wie viele Mitarbeiter dazu nötig wären, so Brackmann.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 28.08.2014 | 20:00 Uhr

Aktuelles aus der Arbeit des HPRs – Informationsveranstaltung sowie Gespräche mit dem deutschen BT

pdf mit Bildern

Die Lenkungsgruppe zur Reform der WSV hat am 24.07.2014 einvernehmlich folgende Beschlüsse gefasst:

1. Es wurde einvernehmlich die neue Zielstruktur für die Ämter festgelegt. Diese Zielstruktur und die ihr zugrunde liegenden Kriterien und Prämissen werden in den 6. Bericht einfließen.
2. Die neuen Ämter werden nach Revieren und nicht nach Orten benannt. Der Sitz der Amtsleitung wird später festgelegt.
3. Die der Ämterstruktur nachfolgende Anpassung der Struktur der Außenbezirke und Bauhöfe liegt in der Verantwortung der GDWS und deren Interessenvertretungen.
4. Die nächste Informationsveranstaltung für die Interessenvertretungen der WSV wird erst nach politischer Entscheidung – voraussichtlich im September 2014 – stattfinden.

 

Informationsveranstaltung des BMVI
für die Personal- und Interessensvertretungen der WSV
HPR im Gespräch mit Abgeordneten und Ausschüssen des Deutschen Bundestages

 

 

Am 27. Juni 2014 fand eine Informationsveranstaltung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Personalvertretungen der WSV zum Fortschritt der Reform in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im BMVI Berlin statt.
Herr Staatssekretär Odenwald eröffnete die Veranstaltung mit der Begrüßung der Abteilungsleite-rin Z, Frau Dr. Hinricher, dem Abteilungsleiter WS Herrn Klingen, der Leitung der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), dem Gremium des Hauptpersonalrates (HPR) sowie der Personalvertretern aus der WSV und das Moderationsteam der Sonderstelle für Aus- und Fortbildung (SAF) Frau Tüllmann und Herrn Teichgräber.
Herr Odenwald möchte die Reform der WSV mit Hochdruck voranbringen. Mit dem 27. Juni 2014 beginnen die Gespräche mit der Politik und den Verbänden parallel zur Information der Personal-räte und Interessensvertretungen. Die Zentrale der GDWS befindet sich weiterhin im Aufbau. Die Aufgaben der Außenstellen werden in die zentralen Dezernatsstrukturen der Zentrale vollständig integriert.

Der Entwurf eines Rechtsbereini-gungsgesetzes in Begleitung der Reform wird erarbeitet.
Die Leitung des BMVI wird die Reform der WSV unter intensiver Einbindung der Personal- und Interessenvertretungen sowie der Beschäftigten sozialverträg-lich entwickeln und gestalten.

Der Vorsitzende des HPR, Martin Assing, erinnerte in diesem Zusammenhang an das vom Herrn Minister Alexander Dobrindt zugesicherte partnerschaftliche Miteinander, das für den HPR am Beispiel der Gestaltung der WSV-Reform gelebt werden müsse. Mit dem HPR werden jetzt die Kriterien für die Struktur der Amtsebene gemeinsam erarbeitet.

Herr Klingen gab in Anschluss einen Überblick über den Stand der Umsetzung der WSV-Reform in Verbindung mit dem Be-schluss des Haushaltsausschus-ses des Deutschen Bundestages vom September 2012. Die Überlegung einer möglichen Einteilung der Wasser- und Schifffahrtsämter (WSÄ) in Unterhaltungs- bzw. Bauämter und in Revierämter wurde überprüft und verworfen.

Bei der verwaltungsseitig vorgesehenen neuen Zielstruktur bleiben alle Standorte erhalten. Für die Personalräte ist es allerdings entscheidend, welche Aufgaben denn dann standortsichernd und mit Perspektiven für die Beschäftigten den Standorten zugewiesen werden. Die Struktur und Anzahl der Wasserstraßen-Neubauämter soll aufgrund der Investitionsmaßnahmen in die Infrastruktur vorerst erhalten bleiben. Herr Klingen gab die Aussage des Herrn Ministers wieder, dass künftig nicht die Vergabe, sondern die Eigenleistung im Vordergrund steht. Ziel ist eine Vergabe per „Katalog“ seitens des BMVI. Hierzu muss zwingend eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden. In der Zielstruktur ist eine Abschichtung von Aufgaben aus der GDWS an die Ämter vorgesehen. Das BMVI zeigte sich offen und dankbar für konstruktive Vorschläge zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
Herr Witte berichtete zum aktuellen Sachstand aus der GDWS. Die Besetzung der Unterabteilungs-leiter erfolgt zum 1. Juli 2014. Die Abteilung Z beginnt mit der Umsetzung von administrativen Aufgaben in der GDWS. Die Definition der weiteren Feinstruktur der GDWS ist in Bearbeitung. Die Aktualisierung des Aufgabengliederungsplanes (AGP) für die GDWS kann in einigen Bereichen demnächst abgeschlossen werden.
Im Anschluss fand eine moderierte Fragestunde durch Frau Angela Tüllmann und Herrn Klaus Teichgräber von der SAF statt. In der Diskussion mit den Personalräten wurden die Sorgen der Beschäftigten um ihre Perspektiven und der Aufgabenerledigung in der WSV gegenüber dem BMVI deutlich gemacht. Die weitere Vertiefung dieser Fragen werden zwischen HPR und BMVI erörtert, die Stellungnahmen der Personalräte fließen in diese Diskussion ein.

 

Martin Assing wies noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die bisherigen Erläuterungen zur Ämterstruktur einen ersten Entwurf darstellen und der weitere Fahrplan so wie mit dem HPR vereinbart, auch wenn der Zeitrahmen sehr eng ist, umgesetzt wird.
Abschließend erging ein Dank an alle Teilnehmer der Veranstaltung sowie an die beiden Modera-toren Frau Angela Tüllmann und Herrn Klaus Teichgräber.

HPR im Gespräch mit Abgeordneten und Ausschüssen des Deutschen Bundestages
In der Vorbereitung für die Haushaltsberatungen zum Einzelplan des Geschäftsbereiches des BMVI fand auf Einladung der Berichterstatter der Regierungsfraktionen, Bettina Hagedorn und Eckhardt Rehberg, ein Informationsgespräch über die Planungen für die nächsten Jahre statt. Seitens des HPR nahmen der Vorstand und die Arbeitsgruppe Organisation und Haushalt teil.
Die Sachstände der Veränderungsprozesse in den einzelnen Behörden standen dabei im Mittel-punkt. Die Reform der WSV, die Entwicklungen im DWD und EBA wurden intensiv diskutiert.
Mit den Abgeordneten wurde der weitere künftige Informationsaustausch verabredet.

MdB Bettina Hagedorn (4. v. l.) & Eckhardt Rehberg (5. v. l.)
mit den Vertretern des HPR
In einem weiteren Gespräch am 2. Juli 2014 mit den Mitgliedern des Verkehrsausschusses wurde über den Sachstand und die weitere Entwicklung der WSV-Reform gesprochen und diskutiert. Unter Gesprächsleitung des Ausschussvorsitzenden Martin Burkert konnte der eingeladene Vorstand des HPR die Positionen des Gremiums zu den Vorstellungen des BMVI eingehend vortra-gen. Die teilnehmende Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Bettina Hagedorn, wies

auf die Notwendigkeit der Vorlage eines 6. Berichtes zur Reform der WSV hin. Dabei standen die Einrichtung der GDWS Zentrale und die geplante Umstrukturierung der Ämterebene mit den Sorgen der Beschäftigten im Mittelpunkt. Die Abgeordneten aller Fraktionen begrüßten ausdrück-lich die im Koalitionsvertrag verankerte und von Minister Dobrindt dem HPR zugesagte intensive Einbindung der Personalvertretungen.
Im weiteren Vorgehen werden daher nun die Kriterien für die Struktur der Ämterebene gemein-sam entwickelt, gewichtet und bewertet. Das Ergebnis wird mit den Zielen und Prämissen zur WSV Reform abgeglichen werden. Die Abgeordneten unterstrichen die Sinnhaftigkeit ihrer Zusammen-arbeit mit dem HPR und sind auf das im 6. Bericht zur WSV Reform bis zum 31. August 2014 darzustellenden Ergebnis der Arbeit des BMVI mit dem HPR gespannt. Hierzu ist zwischen dem Ausschuss und dem HPR-Vorstand ein weiteres Gespräch vorgesehen.
Ergänzende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestages: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a15/bildergalerie_/-/286662

 

MdB und Ausschussvorsitzender Martin Burkert (2. v. l.) mit HPR Vorstand
v.

Bilder siehe PDF oben

v. l.: MdB Bettina Hagedorn, MdB Martin Burkert, Martin Assing, Brigitte Wiersch,
MdB Gustav Herzog, MdB Dr. Maleecha-Nissen, MdB Herbert Behrens,
MdB Kirsten Lühmann, Kai Müller, Torsten Müller, MdB Arno Klare
Weitere Teilnehmer: MdB Matthias Lietz, MdB Florian Oßner, MdB Reinhold Sendker,
MdB Tino Sorge, MdB Stefan Zierke und die Referenten der Fraktionen

 

http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=92521

In einem Interview mit den Kieler Nachrichten äußert sich Bundesverkehrsminister Dobrindt auch zur WSV:

Ihr Vorgänger Peter Ramsauer hatte vor, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung kräftig umzukrempeln. 13 von 39 WSÄ sollten geschlossen und das Personal auf 10 000 Mitarbeiter reduziert werden. Was wollen Sie reformieren?

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung leistet in ganz Deutschland großartige Arbeit. Mein Ziel ist es, die Schlagkraft dieser Einrichtung zu erhöhen. Wir geben den Beschäftigten dabei eine klare Perspektive: Die Standorte der WSV bleiben erhalten, die Arbeit vor Ort wird noch stärker als bisher auf die Anforderungen des jeweiligen Reviers ausgerichtet. Die WSV bleibt, was sie ausmacht: Kompetent, leistungsstark und zuverlässig – vor Ort verwurzelt. Die Kompetenzen vor Ort werde ich einschließlich der finanziellen Verantwortung nicht zurückfahren.

Ist es sinnvoll, wenn eine Generaldirektion in Bonn den Verkehr in Nord- und Ostsee steuert?

Moment! Der Verkehr an der Küste wird von den Ämtern an der Küste gesteuert. In der Generaldirektion geht es um übergreifende, bundesweite Aufgaben.

Bezirkspersonalrat bei der GDWS

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– Info –
Bezirkspersonalrat bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn

 

Ein neues Gebäude in Bonn ist für die GDWS immer
noch nicht angemietet!
Durch die vorläufige Haushaltsführung wird es wohl noch mindestens bis Ende 2014 dauern, bis der GDWS in Bonn eine neue Liegenschaft zur Verfügung steht oder zumindest ein Mietvertrag abgeschlossen werden kann.
Herr Dr. Witte berichtete von der öffentlichkeitswirksamen Einweihung der neuen Leitzentrale beim WSA Aschaffenburg, von wo in Zukunft 12 Schleusenkammern in den Bundesländern Hessen, Bayern und Baden – Württemberg gesteuert werden.
Der Präsident, Dr. Witte und der Zentralabteilungsleiter, Herr Schwardmann gaben einen Überblick von der letzten Lenkungsgruppensitzung in Berlin. Dieses war die erste Sitzung seit mehreren Monaten. Die zuletzt dort getroffenen Entscheidungen, als auch die erweiterte Gremienbeteiligung mit der Erweiterung der Lenkungsgruppe durch die Vorsitzenden des BPR und GPR, wurden vom Präsidenten als Erfolg gewertet. Dieses positive Votum war im BPR durchaus nicht einhellige Meinung. So gab es Stimmen, die die Wahrnehmung von vielen Kolleginnen und Kollegen draußen in den WSÄ, Abz und Bauhöfen wiederspiegelte. Die Stimmungslage in vielen Ämtern der WSV wurde in der Sitzung der Leitung der GDWS geschildert. Ein großer Teil der Beschäftigten und der Personalräte teilten nicht die Euphorie der Leitung. Der BPR wertete es als Erfolg, dass alle ausgearbeiteten Vorschläge der Arbeitsgruppe HPR, BPR, GPR ihren Niederschlag im Beschluss der Lenkungsgruppe fanden.
Auch die geplante Vorstellung der Ämterstruktur am 27.06.2014 auf der Infoveranstaltung in Berlin würde hier nicht für Abhilfe sorgen. Im Gegenteil. Der BPR warnte aufgrund der vielen negativen Erfahrungen der Reformumsetzungen seit Einrichtung der GDWS im Mai 2013 vor einer Umsetzung der Neuorganisation der Wasser- und Schifffahrtsämter, ohne dass eine handlungs- und steuerungsfähige GDWS in Bonn, vorhanden ist.
K U R Z I N F O
Nächste BPR Sitzung: 15. bis 17. Juli 2014 in Bonn
Nächste Sprechstunde: Region C 26.&27.08.2014
in Datteln Nächste Sprechstunde: Region A 23.&24.07.2014
in Bremerhaven
Nächste Sprechstunde: Region D 30.&31.07.2014 in Regensburg o. Nürnberg
WSV Reform
Umweltschutz
Priorisierungsrunde
Höhergruppierungsanträge
Gesundheitsmanagment
Arbeitssicherheit

Eine Ämterzusammenlegung zum jetzigen Zeitpunkt sei eine Verschlechterung und Einschränkung der Arbeitsfähigkeit der Ämter und eine Verschlechterung der Situation für die Beschäftigten vor Ort.
Auf die Anfrage des Gremiums: „Wenn es bei der Reform schon kein zurück mehr gibt, dann muss es jetzt endlich ein vorwärts geben!“ antwortete Dr. Witte mit dem Hinweis auf den Koalitionsvertrag, in dem die ausdrückliche Beteiligung der Beschäftigten am Reformprozess manifestiert ist. Gemeint war hier die repräsentative Demokratie, also von den Beschäftigten gewählte Repräsentanten in den ÖPR, BPR und HPR, sowie die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, die an den Entscheidungen zur Reform der WSV eingebunden sind.
Diese Vereinbarung wurde nochmalig mit der Zusage untermauert, dass nichts entschieden werden könne, bis man sich mit den Personalvertretungen ins Benehmen gesetzt habe. Dass sich ein Reformstau in vielen Köpfen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter manifestiert habe sei dem Präsidenten durchaus nachvollziehbar. Doch seit Gründung der WSV war diese Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nie so gut aufgestellt, was die Ressourcensteuerung bei Geld & Personal anbelangt, wie zum heutigen Tage. Als Beispiele nannte er die zentrale Stellenbewirtschaftung, die nun in der GDWS und nicht mehr im Ministerium erfolge. Auch die Finanzen, die durch die Priorisierungsliste der Projekte mit dem Leitsatz „was- muss-wann -wie abgearbeitet -werden“ nun viel besser gesteuert werden können und mit einem eigenen Budget ausgestattet sind, ist ein riesiger Vorschritt gegenüber früher. Diese Steuerung sei in der Vergangenheit nach Vorlieben mit den unterschiedlichsten Vorgaben „gestrickt“ worden. Dieses Vorgehen sei jetzt Geschichte. Zudem seien die Länder und Kommunen noch mit ins Boot zu holen. Den Weg einer transparenten Ämterstruktur indes möchte man weiter gehen! Diese Kernaussage der Leitung der GDWS wurde untermauert durch deren Ankündigung von Kompetenzstärkung der zukünftigen Ämter, wie juristische und operative Aufgabenwahrnehmung. Zum weiteren Ablauf der inneren Reform sollen folgende „Pflöcke eingeschlagen werden oder sind schon bereits umgesetzt:
o Unterabteilungsleiter GD WS sind mit Namen bestimmt worden. Die Doppelfunktion Ast. Leiter/in werden zum Jahresende aufgehoben werden.
o Außenstellen GDWS wirken bis 2014 regional, die GDWS Bonn zentral
o BMVI veranstaltet eine Infoveranstaltung für Personalräte am 27.06.14 zur Ämterstruktur
o Aufgabenverteilung GDWS- Außenstellen-Ämter
o So viel wie möglich Aufgaben und Kompetenzen in die Ämter verteilen
o Eine schlagkräftige, aber schlanke GDWS aufbauen
Der stellvertretende Präsident, Herr Schwardmann, führte weiter aus:
o Die Aufgabengliederungspläne sind neu aufgestellt, Abt. Z & R
o Die Aufgabenverteilungspläne kommen nach der Ämterstruktur
o Die Aufbauhelfer GDWS können erst bei Raumgestellung zum Einsatz kommen- also wahrscheinlich erst Ende 2014
o Die Personalmeldungen für 2014 – 2017 gehen sukzessive nach oben und müssen gemeldet

Umweltschutz
Im Zusammenhang mit dem Umweltschutz gibt es z. Zt. für die WSV 3 sehr wichtige Termine
Der erste Termin betrifft am 08.07.14 die mündliche Verhandlung beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg( EuGH) zur Außenweservertiefung. Da hier die Natura 2000 – Richtlinien berührt werden, kommt automatisch Europäisches Recht zum Tragen. Eine Verschlechterung des Wasserkörpers durch Maßnahmen der WSV würde diese vorgesehene Maßnahme ausschließen. Hierbei ist die Flora – Fauna – Habitat –( FFH Richtlinie) die maßgebende und zu beachtende Vorgabe Hier sind alle EU – Länder berechtigt eine Stellungnahme abzugeben. Die Verwaltung sieht sich trotz aller Widrigkeiten hier sehr gut aufgestellt und hofft die Ausbaumaßnahmen an der Außenweser wie geplant umsetzen zu können.
Der zweite Termin am 15.07.14 findet beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Magdeburg statt, bei dem es um den Ausbau der Tide – Elbe geht. Hier ist man sich in der Verwaltung ebenso einig, dass es zu keinen nachhaltigen Einschränkungen und dadurch auch nicht zu einem Ausbauverzug kommen darf.
Eine weitere Information der Leitung des Hauses betrifft die Ems, an der sich die Anlieger, die Nutzer und die Naturschutzverbände auf einen möglichen Masterplan zur ökologischen Optimierung der Ems verständigen wollen.
Zwar gäbe es einen „Letter of intent“ aller Beteiligten, dieses ist eine Absichtserklärung den ökologischen Zustand der Ems wieder herzustellen.
17 Priorisierungsrunde
Für die 17. Priorisierungsrunde wurde eine zügigere Prüfung / Umsetzung von Einwendungen der ÖPR `s und eine zeitnahe Info der Dienststellen gefordert, was auch zugesagt wurde. Die Ergebnisse der 16. Runde sollen mit in die 17. Runde einfließen.
Höhergruppierungsanträge
Unbestätigten Meldungen zufolge sollen in den Außenstellen der GDWS sehr viele Höhergruppierungsanträge liegen, die über lange Zeit nicht bearbeitet wurden. Das würde bedeuten, dass sehr viele Beschäftigten eine Tätigkeit ausüben die höherwertiger ist, als das, wofür sie bezahlt werden. Der BPR weiß von Fällen, bei denen der Antrag auf Höhergruppierung schon im Jahr 2010 gestellt wurde….und bis heute nicht beschieden wurde. Der BPR kann dieses nicht akzeptieren und hat den Präsidenten aufgefordert, diesen Fällen eine unverzügliche Bearbeitung zuteil werden zu lassen. Diese wurde zugesagt.

Erlass Z 11/2116.6/18 vom 27.01.2010
AZ: Z 31/Z 11/2116.6/18
Was sagen uns diese Zahlen – Buchstabenkombinationen? Genau, dass pro Beschäftigter/Beschäftigtem 29,07 € pro Jahr zustehen, um im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Informationen zu erhalten, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durchzuführen etc.
In der Vergangenheit erreichten den BPR aus diversen Dienststellen Meldungen, dass die oben genannten Beträge von den Außenstellen nicht zur Verfügung gestellt werden würden. Auf Nachfrage des BPR wurde von Herrn Schwardmann bestätigt, dass es zu Budgetschwierigkeiten gekommen sei, weil manche Ämter die ihnen zustehenden Gelder nicht und andere über den Regelsatz von 29,07 € abriefen. Um dieses in Zukunft zu verhindern trägt sich die GDWS mit dem Gedanken, die Gelder hierfür ab 2015 in der Zentrale in Bonn zu verwalten, um dieses Verfahren besser steuern zu können. Ob in 2014 noch bei dem einen oder anderen Amt nachgesteuert werden kann, wird geprüft.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Dem irrtümlich in der Verwaltung umherirrenden Gerücht, dass der BPR die Arbeitssicherheit blockiere und verhindere, treten wir hiermit entschieden entgegen.
Richtig ist: Seit Errichtungserlass der GDWS am 01.05.2014 hätte die GDWS Bonn nach Arbeitssicherheitsgesetz eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine leitender Facharzt für Arbeitsmedizin jeweils mit einer Stabsstelle in Bonn bestellen müssen. Diese Vorgabe wurde bis zur Sitzung in der 25. KW Woche nicht umgesetzt. In allen 6. bisherigen BPR Vollsitzungen wurden Vorschläge des BPR zur schnellen Umsetzung dieser Vorgabe an die Leitung der GDWS herangetragen
Im Interesse der Sicherheit einer/eines jeden Beschäftigten mussten wir diesen illegalen Zustand immer wieder anmahnen und konnten Hilfslösungen, die allesamt nicht gesetzeskonform waren, nur ablehnen.
In seiner letzten Sitzung hingegen hat der BPR sich mit der GDWS auf die Bestellung einer „kommissarischen Leitenden Fachkraft für Arbeitssicherheit“ mit Stabsstelle in Bonn geeinigt und für den Betriebsarzt soll dieses im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen zeitnah geregelt werden. Diese Kompromisslösung soll bis 30.10.14 gültig bleiben.
Übernahme von Auszubildenden
Auf Nachfrage ist nochmalig von Herrn Schwardmann bestätigt worden, dass die Azubis, die in 2011 eine Ausbildung bei der WSV begannen und erst Anfang 2015 fertig werden, weil sie 3,5 Jahre lernen müssen , auch unter die Anschlussverlängerung für 2 Jahre fallen.

 

Hiller-Ohm setzt sich für Wasser- und Schifffahrtsamt ein

Am 1. Juli hat das Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck sein 80-jähriges Jubiläum begangen. Die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD) setzt sich intensiv dafür ein, das Amt in Lübeck mit seinen rund 300 Beschäftigten – davon 30 Auszubildende – dauerhaft zu erhalten.

„Gefährdet ist das Amt durch die radikale Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die der damalige Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Parlament vorbei durchdrücken wollte“, so Hiller-Ohm. Sie hat sich dazu an den für die Reform zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) gewandt. Politische Unterstützung hat Hiller-Ohm bereits vom Maritimen Koordinator der Bundesregierung Uwe Beckmeyer und Landesverkehrsminister Reinhard Meyer (beide SPD) erhalten.

„Die Bundesregierung muss die Kompetenzen in Lübeck erhalten. Lübeck als größter deutscher Ostseehafen ist auf ein funktionstüchtiges Wasser- und Schifffahrtsamt vor Ort angewiesen. Dies habe ich auch dem zuständigen Staatssekretär Enak Ferlemann angetragen“, erklärt Hiller-Ohm. „Ich begrüße, dass im Bundesverkehrsministerium Stellenkürzungen und Schließungen von Schifffahrtsämtern noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden. Ich freue mich über die Unterstützung von Landesverkehrsminister Reinhard Meyer, der meine Einschätzung teilt: Eine Herabstufung des Amtes in Lübeck als Außenstelle von Stralsund ist inakzeptabel!“copyright LN

 

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Über g.goettling

1953 das Licht der Welt in Stuttgart erblickt bis 1962 Stuttgart ab 1963 bis 1970 Bayerrn ( genauer Mittelfranken Nürnberg Lauf/Peg.) Schule ab 1970 Norden Lehrjahre sind keine Herrenjahre Matrose HAPAG 1976 AK 19 86 AM FHSR ( heute STW 95 unbeschränkt) bis 1992 Steuermann 1.Offizier und Kapitän 1992 -1997 Staukoordinator Abteilungleiter Reedereien Rheintainer Transglobe 1997 - Schleusenmeister, den es immer noch seefahrtsmässig in den Finger juckt, wenn er seine Kollegen fahren sieht, inzwischen auch wieder selbst fährt übergangsweise Fähre und ehrenamtlich Dampfschlepper Hamburger Hafen Museumshafen Övelgönne 2012 Fähren NOK bis 2017 jetzt Öffentlichkeitsarbeit und VdsM 2019 Rente Faehren NOK Adler jetzt Vertrauensmann HUK Glueckstadt und Umgebung SPD OV Glueckstadt Kassierer stellv.Vorstand und Glueckswerk Sozial