Zukunftsfähigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sichern

Reform der Schifffahrtsbehörden droht das Aus
kiel/berlin

Copyright Dierk Bauer

Die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) geplante Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung droht im Bundesrat zu scheitern. Wie nach Informationen unserer Zeitung bei einem Gespräch von Ländervertretern mit Ramsauers Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) deutlich wurde, haben nicht nur die rot und grün regierten Bundesländer erhebliche Vorbehalte gegen Ramsauers Vorhaben, sondern auch einige große Koalitionen und sogar schwarz-gelb regierte Länder wie Sachsen und Hessen.

Der Staatskanzleichef des schwarz-rot regierten Sachsen-Anhalts, Rainer Robra, hat daher bei dem Treffen laut Angaben von Teilnehmern darauf hingewiesen, dass das eigentlich nicht zustimmungspflichtige Reform-Gesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat dennoch zum Scheitern gebracht werden könne.

Die Länder stören sich vor allem an der geplanten Auflösung vieler Behörden. Die bisher sieben Regionaldirektionen verschwinden demnach und gehen in einer neuen Generaldirektion in Bonn auf. Sie soll die Mammutbehörde mit ihren 13 500 Mitarbeitern künftig leiten. Außerdem will Ramsauer 14 Schifffahrtsämter schließen und den Unterhalt der Wasserstraßen einerseits und die Verkehrslenkung andererseits von unterschiedlichen Ämtern wahrnehmen lassen. In Schleswig-Holstein soll für den Unterhalt des Nord-Ostsee-Kanals künftig das Amt in Kiel-Holtenau zuständig sein, für die Schifffahrt aber das im niedersächsischen Cuxhaven. Das Amt in Brunsbüttel wird ebenso wie die Behörden in Lübeck und Lauenburg geschlossen. „Die Reform kümmert sich zu sehr um die Häuptlinge und zu wenig darum, ob vor Ort noch genug Personal ist, um die Probleme zu lösen“, kritisierte der schleswig-holsteinische Verkehrsstaatsekretär Frank Nägele (SPD) gestern gegenüber unserer Zeitung.

Zwar sagte Ramsauers Staatssekretär Ferlemann zu, die Pläne noch einmal unter die Lupe nehmen zu lassen. So solle die neue Generaldirektion nächstes Jahr prüfen, welche Ämterstruktur die beste für Schifffahrtsverwaltung sei. Erst danach würden „die Standorte neu definiert“. Doch Nägele reicht das nicht: „Das ist nur eine Beruhigungspille“, schimpfte er. Denn Ferlemann habe gleichzeitig klar gemacht, dass sich an der Zahl der Standorte nichts mehr ändern solle. Zudem würden in manchen zu schließenden Ämtern wie in Lauenburg bereits „vollendete Tatsachen geschaffen, ohne dass das mit uns abgestimmt ist“, kritisierte Nägele.

Ferner bemängelte er, dass der Bau der fünften Schleuse in Brunsbüttel nicht vorangeht: „Im April hat Ramsauer den ersten Spatenstich gesetzt – doch seither hat keiner auch nur einen Schraubenzieher in die Hand genommen.“

bg Henning Baethge Norddeutsche Rundschau

http://dip.bundestag.de/btd/17/083/1708330.pdf

Deutscher Bundestag Drucksache 17/8330
17. Wahlperiode 16. 01. 2012
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)
a)z u dem Antrag d er Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Heinz-Joachim Barchmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/4030 –

b)z u dem Antrag der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 17/5548 –
Kein Personalabbau bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung – Aufgaben an ökologischer Flusspolitik ausrichten
c)z u dem Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/5056 –
Neue Netzstruktur für Wasserstraßen präzisieren und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung reformieren
A.P roblem Zu Buchstabe a
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun- destag die Bundesregierung auffordern soll, an der bewährten Struktur der Was- ser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) festzuhalten; sicherzustellen, dass die WSV die Ressourcen erhält, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zwingend und notwendig sind und ein Konzept vorzulegen, das für die WSV ein profes- sionelles, vorausschauendes und motivierendes Personalmanagement vorsieht
Drucksache 17/8330 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
sowie eine Führungskultur, die die Beschäftigten in Entscheidungen über Ziele und Maßnahmen einbezieht.
Zu Buchstabe b
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung zu Maßnahmen auffordern soll, welche in 14 Unterpunkten des Antrags näher beschrieben sind. Diese Unterpunkte beinhalten un- ter anderem die Forderung, die WSV als Ausführungsverwaltung zu erhalten und den geplanten Personalabbau aufzugeben, durch eine ausreichende Ausstat- tung mit Fachpersonal das Vergabevolumen zu senken, zur Klassifizierung der Bundeswasserstraßen für den Gütertransport weitere Kriterien wie zum Beispiel Renaturierung von Wasserstraßen und naturnahen Wassertourismus einzubezie- hen und für laufende Ausbaumaßnahmen ein Moratorium zu erlassen, bis die Klassifizierung vom Deutschen Bundestag bestätigt worden ist.
Zu Buchstabe c
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche Bun- destag die Bundesregierung zu Maßnahmen auffordern soll, welche die Ent- wicklung einer neuen Netzstruktur für Bundeswasserstraßen und die Umsetzung einer Verwaltungsreform der WSV betreffen. Die geforderten Maßnahmen werden in 15 Unterpunkten des Antrags näher beschrieben. Unter anderem beinhalten diese Unterpunkte die Forderungen, eine neue Netzstruktur für Bundeswasserstraßen zu entwickeln, die Kategorisierung der Netzstruktur der Bundeswasserstraßen nicht nur nach der Höhe der beförderten Tonnen pro Jahr vorzunehmen, bei der Kategorisierung der Netzstruktur der Bundeswasser- straßen das gesamte Verkehrsnetz zu analysieren und zur Umsetzung einer Ver- waltungsreform der WSV ein Gesamtkonzept vorzulegen.
Zu den Buchstaben a bis c
Eine Neuausrichtung der WSV ist notwendig: es gilt, Investitionen sinnvoll zu konzentrieren, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und die Fachkompetenz der WSV langfristig zu sichern.
B.L ösung
Zu Buchstabe a
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/4030 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Zu Buchstabe b
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5548 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
Zu Buchstabe c
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5056 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/8330
Zu den Buchstaben a bis c
Annahme einer Entschließung, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegte Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes nach Maßgabe des im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingebrach- ten Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (Ausschussdrucksache 17(15)256) zu ergänzen und dabei den Beschluss des Haushaltsausschusses vom 25. Mai 2011 zu berücksichtigen. Dabei soll unter anderem die Netzkategorisie- rung der Bundeswasserstraßen um eine eingehende Begründung ergänzt wer- den, die Kriterien für die Priorisierung von Investitionsprojekten sollen darge- stellt werden und die Anzahl der Kategorien soll reduziert werden. Für die Netzkategorisierung sollen neben der Tonnage weitere Kriterien berücksichtigt werden und für die einzelnen Bundeswasserstraßen sollen die Ausbauziele und konkreten Maßnahmen mit Umsetzungsstatus aufgeführt werden, eine einmal erfolgte Kategorisierung soll durch Auf- und Abstiegsregelungen geöffnet wer- den und eine Grundkonzeption soll erarbeitet werden, mit der ein Wasser- straßenausbaugesetz vorbereitet wird. Es soll geprüft werden, unter welchen V oraussetzungen f ür B undeswasserstraßena lternativeB etriebsformenu mgesetzt w erden k önnen u nd z ur b esseren Finanzierung d er  Wasserstraßen s oll e in n eues G ebührensystem f ür d ie B undeswasserstraßen e ntwickelt w erden, w elches d urch d ie V IFG V erkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft m bH b ewirtschaftet w erden s oll. Z udem s oll b ezüglich d er K ategorisierung u nd d er V erwaltungs- r eform e ine a ngemessene I nformation u nd B eteiligung d es F achausschusses e r- f olgen.
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C.A lternativen Zu den Buchstaben a bis c
Jeweils Annahme der Anträge bzw. Ablehnung der Entschließung auf Aus- schussdrucksache 17(15)256.
D.K osten Wurden nicht erörtert.
Drucksache 17/8330 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 17/4030 abzulehnen,
b) den Antrag auf Drucksache 17/5548 abzulehnen,
c) den Antrag auf Drucksache 17/5056 abzulehnen,
d) folgende Entschließung anzunehmen:
„Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) verwaltet die Bundeswasserstraßen, zu denen 23 000 km2 im Bereich der Seewasser- straßen und 7 350 km Binnenwasserstraßen gehören. Die WSV besteht der- zeit aus sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, 39 Wasser- und Schiff- fahrtsämtern und sieben Wasserstraßenneubauämtern mit insgesamt etwa 13 000 Stellen/Planstellen. Eine Neuausrichtung der WSV ist notwendig: es gilt, Investitionen sinnvoll zu konzentrieren, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und die Fachkompetenz der WSV langfristig zu sichern. Die im Aktionsplan „Güterverkehr und Logistik – Logistikinitiative für Deutschland“ sowie im Nationalen Hafenkonzept für die See- und Binnenhäfen formulier- ten Ziele der Bundesregierung werden unterstützt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf dessen Anfor- derung zwei Berichte zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorgelegt (Berichte vom 24. Januar 2011 und 28. April 2011). Darin wird zum einen ein Modernisierungskonzept für die WSV beschrieben und zum anderen eine Neuzuordnung der Wasserstraßen zu einzelnen Netzkategorien vorgenommen.
Zum Bericht des BMVBS vom 28. April 2011 hat der Haushaltsausschuss am 25. Mai 2011 einen Beschluss gefasst, dessen Inhalt ausdrücklich begrüßt wird. In diesem Beschluss wird u. a. festgehalten, dass das BMVBS eine Aufgabenkritik der gesamten WSV durchführen, anschließend die Ge- schäftsprozesse optimieren, die Aufbauorganisation daran anpassen und ab- schließend eine Personalbedarfsbemessung durchführen muss; Vergabe- verfahren sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auszubauen. Die Umsetzung der Verwaltungsreform erfolgt nach Maßgabe des Beschlusses des Haushaltsausschusses.
In dem Beschluss heißt es weiter, dass das BMVBS die im Bericht vorgestell- te Investitionsstrategie (Netzkategorien) auf der Grundlage aktueller belast- barer Prognosewerte untersucht und seine Investitionsentscheidungen an- hand von Verkehrsträger übergreifenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen trifft. Das vom BMVBS vorgestellte Konzept der Kategorisierung von Bun- deswasserstraßen auf Grundlage einer Priorisierung ist ergänzungsbedürftig.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgelegte Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung des Bundes (WSV) um folgende Punkte zu ergänzen und dabei den Beschluss des Haushaltsausschusses vom 25. Mai 2011 zu berücksichtigen:
1. Die Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen um eine eingehende Begründung zu ergänzen und die Kriterien für die Priorisierung von Inves- titionsprojekten darzustellen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8330
2. Die Anzahl der vorgeschlagenen Kategorien zu verringern.
3. Für die Netzkategorisierung die jeweils aktuellen Daten (Prognosen, Transportmengen) zugrunde zu legen und dabei neben der Tonnage wei- tere Kriterien wie Verkehrsfunktion, Erschließungs- und Zugangsfunktion für das maritime Gewerbe, Sonder- und Spezialtransporte, Volumina, Leistungen der Personenschifffahrt und die Wertschöpfung der Transporte für die Einordnung der Bundeswasserstraßen in die Kategorien zu berück- sichtigen. Die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Verbesserungen von Infrastruktur und Marketing für den Wassertourismus in Deutschland (ge- mäß Beschluss vom 22. Januar 2009 – Drucksachen 16/11303, 16/10593) sind ebenfalls bei der Netzkategorisierung zu berücksichtigen.
4. Für die Überprüfung der Kategorisierung Regelungen (Auf- und Ab- stiegsregelungen) aufzustellen. Die Überprüfung sollte in einem mit dem Investitionsrahmenplan gleichlaufenden Turnus von fünf Jahren erfolgen.
5. Für die einzelnen Bundeswasserstraßen – entsprechend der Kategorisie- rung und den damit verbundenen Aufgaben (Ausbau, Optimierungen, Un- terhaltung, Betrieb) – die Ausbauziele und konkreten Maßnahmen mit Umsetzungsstatus aufzuführen.
6. Eine Grundkonzeption zu erarbeiten, mit der ein Wasserstraßenausbauge- setz vorbereitet wird.
7. Zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen (einschließlich der verkehr- lichen Widmung) für Bundeswasserstraßen alternative Betriebsformen nach dem Vorbild in anderen europäischen Staaten umgesetzt werden kön- nen.
8. Zur besseren Finanzierung der Wasserstraßen ein neues Gebührensystem für die Bundeswasserstraßen zu entwickeln. Dieses soll durch die VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH auf Grundlage des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes (VIFGG) bewirt- schaftet werden.
9. Eine angemessene Information und Beteiligung des Ausschusses für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages an der Kate- gorisierung und Verwaltungsreform sicherzustellen.“
Berlin, den 22. Dezember 2011
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dr. Anton Hofreiter Vorsitzender
Matthias Lietz Berichterstatter
Torsten Staffeldt Berichterstatter
Drucksache 17/8330 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Matthias Lietz und Torsten Staffeldt
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 17/4030 in seiner 81. Sitzung am 16. Dezember 2010 beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung zur federführenden Beratung sowie an den Haushalts- ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit sowie an den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen. In seiner 114. Sitzung am 9. Juni 2011 hat er den Antrag nachträglich zusätzlich an den Sportausschuss zur Mitberatung überwiesen.
Zu den Buchstaben b und c
Der Deutsche Bundestag hat die Anträge auf Drucksachen 17/5548 und 17/5056 in seiner 108. Sitzung am 12. Mai 2011 beraten und jeweils an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur federführenden Beratung sowie an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit sowie an den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen. In seiner 114. Sit- zung am 9. Juni 2011 hat er die beiden Anträge ebenfalls nachträglich zusätzlich an den Sportausschuss zur Mitbera- tung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Der Antrag auf Drucksache 17/4030 beinhaltet im Wesent- lichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, an der bewährten Struktur der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) festzuhalten; sicherzustellen, dass die WSV die Ressourcen erhält, die für die Wahrneh- mung ihrer Aufgaben zwingend und notwendig sind und ein Konzept vorzulegen, das für die WSV ein professionelles, vorausschauendes und motivierendes Personalmanagement vorsieht sowie eine Führungskultur, die die Beschäftigten in Entscheidungen über Ziele und Maßnahmen einbezieht.
Zu Buchstabe b
Der Antrag auf Drucksache 17/5548 beinhaltet im Wesentli- chen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung zu Maßnahmen auffordern soll, welche in 14 Unterpunkten des Antrags näher beschrieben sind. Diese Unterpunkte beinhal- ten unter anderem die Forderung, die WSV als Ausführungs- verwaltung zu erhalten und den geplanten Personalabbau aufzugeben, durch eine ausreichende Ausstattung mit Fach- personal das Vergabevolumen zu senken, zur Klassifizierung der Bundeswasserstraßen für den Gütertransport weitere Kriterien wie zum Beispiel Renaturierung von Wasserstra- ßen und naturnahen Wassertourismus einzubeziehen und für laufende Ausbaumaßnahmen ein Moratorium zu erlassen, bis die Klassifizierung vom Deutschen Bundestag bestätigt worden ist.
Zu Buchstabe c
Der Antrag auf Drucksache 17/5056 beinhaltet im Wesentli- chen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung zu Maßnahmen auffordern soll, welche die Entwicklung einer neuen Netzstruktur für Bundeswasserstraßen und die Umset- zung einer Verwaltungsreform der WSV betreffen. Die ge- forderten Maßnahmen werden in 15 Unterpunkten des An- trags näher beschrieben. Unter anderem beinhalten diese Unterpunkte die Forderungen, eine neue Netzstruktur für Bundeswasserstraßen zu entwickeln, die Kategorisierung der Netzstruktur der Bundeswasserstraßen nicht nur nach der Höhe der beförderten Tonnen pro Jahr vorzunehmen, bei der Kategorisierung der Netzstruktur der Bundeswasserstraßen das gesamte Verkehrsnetz zu analysieren und zur Umsetzung einer Verwaltungsreform der WSV ein Gesamtkonzept vor- zulegen.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Sportausschuss hat zu dem Antrag auf Drucksache 17/4030 mitgeteilt, dass er auf die Abgabe eines Votums ver- zichtet.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 45. Sit- zung am 9. Februar 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Antrag in seiner 50. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. dessen Ablehnung. Den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(9)595 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angenommen. Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(9)597 hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak- tionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. dessen Ablehnung. Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(16)343 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Den Entschlie- ßungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)345 hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/ CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/8330
Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner 36. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)256 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Den Entschlie- ßungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(15)257 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Zu Buchstabe b
Der Sportausschuss hat zu dem Antrag auf Drucksache 17/5548 mitgeteilt, dass er auf die Abgabe eines Votums ver- zichtet.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 60. Sit- zung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/ CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Aus- schussdrucksache 17(16)343 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)345 hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak- tionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner 36. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak- tion DIE LINKE. dessen Ablehnung. Den Antrag der Frak- tionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)256 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Aus- schussdrucksache 17(15)257 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Zu Buchstabe c
Der Sportausschuss hat zu dem Antrag auf Drucksache 17/5056 mitgeteilt, dass er auf die Abgabe eines Votums ver- zichtet.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 60. Sit- zung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. ge- gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit hat den Antrag in seiner 49. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh- nung. Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(16)343 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(16)345 hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak- tionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt. Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner 36. Sitzung am 6. Juli 2011 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung. Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)256 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Aus- schussdrucksache 17(15)257 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich sowohl vor und als auch nach der Beratung der drei An- träge intensiv mit der Frage einer Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie mit der Frage der Entwicklung des Netzes der Bundeswasserstraßen befasst. Unter anderem hat er jeweils die entsprechenden Berichte bzw. Stellungnahmen des Bundesrechnungshofes und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Haushaltsausschuss beraten. In seiner 44. Sitzung am 29. Juni 2011 hat er in diesem Zusammenhang auch ein Ge- spräch mit Vertretern des Bundesrechnungshofes geführt.
Zu den Buchstaben a bis c Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zu dem Antrag auf Drucksache 17/4030 in seiner 30. Sitzung am 9. Februar 2011 die Durchführung einer öffentlichen An- hörung beschlossen. In seiner 42. Sitzung am 8. Juni 2011 hat er beschlossen, die Anträge auf Drucksachen 17/5548 und 17/5056 in die öffentliche Anhörung einzubeziehen. In seiner 45. Sitzung am 29. Juni 2011 hat er die öffentliche Anhörung durchgeführt. Als Sachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: Klaus Heitmann, Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V., Dr. Joachim Koch, R ailistics G mbH, S igrid M üller, v er.di-Bundesfachgruppe B undesverkehrs- u nd S traßenbauverwaltung,T orsten M üller, Fachverband Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Jens
Drucksache 17/8330 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Schwanen, Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e. V., Dr. Patrick Thiele, Deutscher Industrie- und Handels- kammertag e. V. und Prof. Dr. Hubert Weiger, Bund für Um- welt und Naturschutz Deutschland e. V. Wegen des Ergeb- nisses der Anhörung wird auf das Protokoll der 45. Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ver- wiesen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat die Anträge in seiner 47. Sitzung am 6. Juli 2011 abschlie- ßend beraten.
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben zu der Sit- zung zu den Anträgen auf Drucksachen 17/4030, 17/5548 und 17/5056 einen Änderungsantrag eingebracht (Aus- schussdrucksache 17(15)256), dessen Inhalt sich aus der Be- schlussempfehlung ergibt.
Die Fraktion der SPD hat zu der Sitzung den Anträgen auf Drucksachen 17/4030, 17/5548 und 17/5056 folgenden An- trag eingebracht (Ausschussdrucksache 17(15)257):
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung möge beschließen:
I. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt fest:
Die Bundeswasserstraßen haben eine herausragende Be- deutung für die Aufrechterhaltung eines leistungs- und funk- tionsfähigen Verkehrsnetzes und für die gesamtwirtschaft- liche Entwicklung in Deutschland. Die Pläne der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von CDU/ CSU und FDP zur Neuordnung des Wasserstraßennetzes und zum Umbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ignorieren diese wichtige Funktion im Verkehrsnetz und stellen die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes infrage.
Die Regierungskoalition schlägt eine Kategorisierung der Wasserstraßen in Deutschland vor, deren wesentlicher Inhalt es ist, die Investitionsmittel des Bundes für Erhalt und Aus- bau des Wasserstraßennetzes künftig auf die am stärksten be- fahrenen Wasserwege zu konzentrieren – verbunden mit einer Einschränkung der Aufgabenerledigung durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und einer grundlegen- den Neuordnung der Behördenstruktur.
Dabei lässt das jetzt vorgelegte Konzept des Bundesministe- riums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine ausrei- chende Begründung für die Klassifizierung der Wasserstra- ßen vermissen und verzichtet zudem auf transparente und nachvollziehbare Parameter bei der Bemessung des Ver- kehrsaufkommens, das als die entscheidende Größe für die geplante Priorisierung der Wasserwege angenommen wird.
Denn eine Kategorisierung der Wasserwege allein auf der Basis der transportierten Gütermengen, wie sie das Bundes- ministerium vornimmt, wird ihrer multifunktionalen Bedeu- tung nicht gerecht. Um ein Gesamtbild des Wasserstraßen- netzes in Deutschland zu zeichnen, sind weitere Faktoren wie der Wert der transportierten Ladung oder die volkswirt- schaftliche Bedeutung der Wasserwege für die jeweiligen In- dustrie- und Wirtschaftsregionen unbedingt zu berücksichti- gen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Binnenwasserstraßen im Hinterlandverkehr der deutschen Seehäfen.
Für die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen ist die gute Erreich- barkeit und der schnelle und zuverlässige Weitertransport der Waren auf den zu- und abführenden Wasserstraßen in das Binnenland von existenzieller Bedeutung. Nach den vor- liegenden Plänen der Bundesregierung würden diese künftig jedoch allenfalls dem Haupt- und Ergänzungsnetz zugeord- net werden. Das Konzept sieht überdies eine fragwürdige Differenzierung nach Wasserstraßenabschnitten vor, die tat- sächlich in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind, wie dies et- wa bei Außen- und Unterweser oder Unter-, Mittel- und Oberelbe der Fall ist.
Ausbaumaßnahmen im Wasserstraßennetz des Hinterland- verkehrs sind vor diesem Hintergrund künftig kaum noch möglich, und die Entwicklung von Standorten ist nicht mehr vorgesehen. Damit aber wird das Bekenntnis der Bundes- regierung zu den Seehäfen und für einen leistungsfähigen Ausbau der Hinterlandanbindungen obsolet.
Das Konzept des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lässt zudem außer Acht, dass sich Spezial- und Schwertransporte nicht auf andere Verkehrsträger ver- lagern lassen. Die Wasserstraßen stellen für den Transport von Gütern oft nicht nur die einzige Möglichkeit dar; sie ha- ben im Vergleich zu den anderen Verkehrsträgern auch große Vorteile, die es auszuschöpfen gilt.
Die Pläne der Regierungskoalition stellen überdies die wei- tere Entwicklung des Wassersports und des Wassertourismus infrage, die sich in den vergangenen Jahren als ein bedeu- tender Wirtschaftsfaktor in unserem Land etabliert haben und auf eine durchgehende Befahrbarkeit der Wasserwege sowie den zuverlässigen Ausbau und Erhalt von Schleusen, Häfen, Anlegestellen und Uferbefestigungen angewiesen sind. Mit den jetzt vorliegenden Plänen der Bundesregierung drohen massive Einschränkungen und auch Kostenerhöhun- gen, gerade in den weniger befahrenen Nebenflüssen und – gewässern. Eine eingeschränkte Nutzung oder gar die Sper- rung einzelner Wasserstraßen wird die Folge sein. Dabei wäre im Gegenteil ein Ausbau der wassertouristischen Infra- struktur und die weitere Verknüpfung von land- und wasser- seitigen Angeboten notwendig, um diesen noch jungen Wirt- schaftszweig weiter zu fördern und auszubauen.
Die Bundeswasserstraßen haben neben ihrer Verkehrsfunk- tion auch eine wichtige Bedeutung für die regionale Wirt- schaft und als Natur- und Erholungsraum und stellen somit einen integralen Bestandteil des Verkehrsnetzes in Deutsch- land dar; diese Stärken gilt es zu erhalten und auszubauen.
Standortsichernde Maßnahmen sind ohne die Präsenz der Beschäftigten in den Außenbezirken, Bauhöfen, Ämtern und Direktionen der WSV nicht zu leisten. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes übernimmt damit wesent- liche Aufgaben der Daseinsvorsorge und garantiert die Ver- kehrssicherheit auf den Wasserstraßen.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die verfügba- ren Ressourcen bei Personal und Investitionsmitteln künftig jedoch entsprechend den neu entwickelten Netzkategorien umverteilt werden. Finanzmittel und Aufgabenerledigung sollen sich künftig im Wesentlichen auf ein so genanntes Kernnetz beschränken; andere Teile des Netzes sollen dage- gen abgestuft und die Aufgabe der Unterhaltung und des Ausbaus zumindest teilweise an private Unternehmen abge- geben werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/8330
In den vergangenen Monaten hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits Fakten geschaf- fen, indem Investitionsmittel gesperrt und alle Vergaben über 100 000 Euro für Investitionen in Fahrzeuge oder verkehr- liche Infrastruktur an Wasserstraßen unterhalb von fünf Mil- lionen Tonnen pro Jahr zeitweise ausgesetzt worden sind. In die gleiche Richtung zielte der inzwischen vom Haushalts- ausschuss des Bundestages [teilweise] zurückgenommene Beschluss des Bundesministeriums über ein Wiederbeset- zungsmoratorium und einen Beförderungsstopp.
Damit untermauerte die Bundesregierung ihre Absicht, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung den Vorgaben einer in- transparenten und kurzsichtigen Sparpolitik unterzuordnen.
Um die bewährte Struktur der WSV zu sichern und eine effi- ziente Arbeit der Verwaltung auch in Zukunft zu ermögli- chen, wäre hingegen eine konsequente und fachgerechte Weiterentwicklung der WSV erforderlich. Bereits in der Ver- gangenheit ist die Behörde deshalb sowohl in ihrer Organi- sationsstruktur als auch hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche gestrafft worden.
Um den veränderten Anforderungen angesichts neuer ökolo- gischer Ziele und eines verstärkten Ausbaus der Tourismus- wirtschaft gerecht zu werden, ist das Aufgabenprofil der WSV in den vergangenen zwei Jahrzehnten somit konsequent angepasst worden.
Dabei wurde umfassenden Organisationsuntersuchungen und haushaltsmäßigen Vorgaben Rechnung getragen. Seit 1993 wurden 4 950, seit 1998 weitere 3 100 Planstellen ein- gespart, womit der Mindestselbstbehalt der Behörde für Auf- traggeber-Kompetenz und Notfalleinsätze erreicht ist. Der Personalabbau machte einen Ausbau der Fremdvergabe notwendig, die 2009 mit 3 656 Einzelvergaben erstmals ein Auftragsvolumen von über 1 Mrd. Euro erreichte.
Die Entwicklung von Betreuungsaufwand und Nachtrags- management sowie nachweisliche Qualitätseinbußen zeigen, dass das Vergabeoptimum damit erreicht ist. Weitere Schritte zur Privatisierung und zum Ausbau der Vergabe wären un- wirtschaftlich und somit kontraproduktiv. Es droht der mas- sive Verlust von Fachkräften und Fachkompetenz.
Auch kann die erhebliche Unterfinanzierung der Wasser- straßen im Bundeshaushalt durch die erwogene Kategorisie- rung und den Umbau der WSV nicht kompensiert werden.
Die bestehende Struktur der WSV hat sich angesichts der umfassenden Zuständigkeit für das System Schiff/Wasserweg bewährt. Die jetzt von der Bundesregierung geplante Reform würde den Erhalt und die Entwicklung eines leistungsfähi- gen Wasserstraßennetzes behindern, die Verkehrssicherheit gefährden und die Nutzung der Wasserwege teurer machen – zum Schaden unserer Umwelt, zu Lasten der Wettbewerbs- fähigkeit des Verkehrsträgers Wasserstraße und auf Kosten Tausender von Arbeitsplätzen.
II. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fordert die Bundesregierung auf, • von der geplanten Netzkategorisierung der Bundeswas- serstraßen Abstand zu nehmen; • zur integrierten Verkehrspolitik zurückzukehren und vom Prinzip der geschlossenen Finanzierungskreisläufe der Verkehrsträger Abstand zu nehmen, um der optimalen
Nutzung der Bundeswasserstraßen eine solide und plan- bare Finanzierungsgrundlage zu bieten; • ein zukunftsgerichtetes Verkehrskonzept für die Bundes- wasserstraßen zu entwickeln, das die besonderen Stärken dieses Verkehrsträgers optimal nutzt und die vorhande- nen Kapazitätsreserven erschließt; • einen transparenten und ergebnisoffen Diskussionspro- zess unter Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Inter- essenvertretungen zu führen, um eine fachgerechte und ressortübergreifende Weiterentwicklung der WSV sicher- zustellen; • allen Aufgaben und Maßnahmen eine umfassende Aufga- benkritik und eine grundlegende Personalbedarfsermitt- lung voranzustellen; • eine Wirtschaftlichkeitsüberprüfung der Vergabe von Aufgaben an private Unternehmen im Vergleich zur Eigenleistung durch die WSV durchzuführen, die auch langfriste Auswirkungen berücksichtigt; • für eine angemessene Ausstattung der WSV mit Haus- haltsmitteln, insbesondere für verkehrliche Investitionen, zu sorgen.
Die Fraktion der CDU/CSU schlug eine Ergänzung des von der Bundesregierung vorgelegten Konzepts zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nach Maßgabe des Antrags der Koalitionsfraktionen (Ausschussdrucksache 17(15)256) vor, vor allem hinsichtlich der Netzkategorisie- rung der Bundeswasserstraßen. Man fordere, die Kriterien für die Priorisierung einzelner Investitionsprojekte klar dar- zustellen, die Anzahl der Kategorien zu reduzieren und nicht nur die aktuellen Datenprognosen für Transportmengen zu- grundezulegen, sondern neben der Tonnage weitere Krite- rien aufzunehmen. Desweiteren solle noch einmal deutlich gemacht werden, dass eine einmal erfolgte Kategorisierung durch Auf- und Abstiegsregelungen geöffnet werden müsse. Es solle eine Grundkonzeption für ein Wasserstraßenausbau- gesetz vorbereitet und ein neues Gebührensystem für die Bundeswasserstraßen entwickelt werden. Erforderlich sei hierbei auch eine angemessene Information und Beteiligung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Die Fraktion der SPD stellte fest, in der Debatte würden Finanzfragen und verkehrspolitische Fragen vermischt. Ausgangspunkt seien Sparzwänge, welche die Fraktionen der CDU/CSU und FDP durch ihre Politik selbst verursacht hätten. Sie bestritt, die WSV in ihrer bisherigen Form zu Lasten des Steuerzahlers erhalten zu wollen. Dieser Vorwurf gehe völlig an der Sache vorbei. Sie wolle vielmehr einen leistungsfähigen Staat. Dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN könne sie nicht zustimmen, da dort gefordert werde, eine Regierungskommission einzuset- zen und keine Dienstvereinbarung abzuschließen. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. könne sie ebenfalls nicht folgen, weil dort ein Moratorium für den Bau von Wasser- straßen vorgeschlagen werde. Sie wolle die Rückkehr zu einer integrierten Verkehrspolitik, eine Mobilisierung der Kapazitätsreserven der Binnenschifffahrt und eine Einbezie- hung der Beschäftigten. Sie sei immer für eine konstruktive Aufgabenkritik und auch für eine entsprechende Personal- bemessung. Sie sei aber dagegen, dass noch mehr Personal abgebaut werde, als die allgemeine Vorgabe sei. Die Abstu- fung von Bundeswasserstraßen und die Übernahme durch
Drucksache 17/8330 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Länder oder durch Kreise lehne sie ab. In der öffentlichen Anhörung habe sich die ganz große Mehrheit der Sachver- ständigen gegen die Konzeption der Bundesregierung ausge- sprochen. Die Fraktion der FDP begrüßte die Aussage in dem Antrag der Fraktion der SPD, dass dringend eine aktuelle Aufgaben- kritik und Personalbedarfsermittlung erfolgen müsse. Dies sei genau das, was die Koalition vorhabe. Der Anspruch der Fraktion der SPD sei aber widersprüchlich, weil zwar auf der einen Seite diese Zielsetzung formuliert werde, aber gleich- zeitig ausgeschlossen werde, dass es nach den Ergebnissen einer Analyse und einer Aufgabenkritik zu Veränderungen komme. Die Fraktion der SPD wolle die WSV wie bisher er- halten. Darüber hinaus wolle sie sogar eine Rückführung von bereits extern vergebenen Aufgaben sowie eine Stellen- mehrung auf Kosten des Steuerzahlers und zu Lasten der Leichtigkeit und Sicherheit im Schiffsverkehr. Die Fraktion der FDP wolle hingegen eine zukunftsfähige Verwaltung schaffen, in der die Aufgaben effizient und möglichst güns- tig wahrgenommen würden. Daher lehne sie den Antrag der Fraktion der SPD ab. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. enthalte eine Aneinanderreihung von objektiv falschen An- nahmen und Behauptungen, die kein Gesamtkonzept erken- nen ließen. Wenn diese Vorstellungen Realität würden, sei die Zukunft der WSV und damit die Sicherheit und Leichtig- keit des Verkehrs im extremen Maße gefährdet. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhalte eine Anzahl vernünftiger Aspekte; man könne ihm aber dennoch nicht zustimmen, da er leider auch einige unvernünftige For- derungen beinhalte. Die Fraktion DIE LINKE. kritisierte eine grundsätzlich falsche Herangehensweise an eine Reform der WSV. In der Anhörung sei deutlich zu vernehmen gewesen, dass die Netzkategorisierung auch für Verunsicherung der Beschäf- tigten in der WSV sorge. Seit 2001 sei die WSV von Perso- naleinsparungen betroffen und müsse jährlich entsprechende Abschläge bei der Personalbemessung hinnehmen. Dies habe dazu geführt, dass Maßnahmen zunehmend nach außen vergeben würden, weil sie mit dem eigenen Personal nicht mehr bewältigt werden könnten. Diese Form der indirekten Privatisierung lehne sie ab. Ihr eigener Antrag fordere, die WSV als Einrichtung der öffentlichen Hand zu erhalten. Nicht nachvollziehbar sei, dass die Fraktion der SPD dem von ihr geforderten Moratorium für den Wasserstraßenaus- bau nicht zustimmen könne und die Auffassung vertrete, dass sich die bestehende Struktur der WSV bewährt habe. Die WSV müsse aber umgebaut werden; dies werde auch von den Beschäftigten selbst gefordert. Ihr eigener Antrag ziele auf eine Entwicklung, die stärker auf die ökologischen Belange eingehe; die Ökologie solle mit den Anforderungen der Binnenschifffahrt verbunden werden. Sie stellte fest, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe eine falsche Grundausrichtung.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, es müsse ein Konzept erarbeitet werden, dass auf dem aufbaue, was tatsächlich an Verkehr auf der Wasserstraße innerhalb des Gesamtsystems sinnvollerweise erbracht werde. Der ge- samte Bereich der ökologischen Sanierung sei im Konzept der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt. Des- halb habe sie die Einsetzung einer Regierungskommission vorgeschlagen, in die alle Beteiligten einbezogen würden, um die WSV auf ein tatsächlich an den Aufgaben orientiertes Niveau zu bringen. Der Antrag der Fraktion der SPD sei äußerst strukturkonservativ, denn es solle danach alles so bleiben wie es ist. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. be- ziehe sich zwar auf die ökologischen Aufgaben, sehe aber lediglich vor, die Beschäftigten und Interessensvertretungen, nicht aber die anderen am Verkehr Beteiligten zu berücksich- tigen. Problematisch sei bei dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, dass hinsichtlich der Finanzierung ein neuer „Topf“ geschaffen werden solle, worüber vor allem im Hinblick auf die Internalisierung externer Kosten debattiert werden müsse. Erstaunlich sei, dass die Koalition versuche, über einen Änderungsantrag die anderen Anträge auszuhe- beln, weil sie es nicht geschafft habe, einen eigenen Antrag vorzulegen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung empfiehlt, den Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 17/4030 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. abzulehnen.
Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. den Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/5548 abzulehnen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/5056 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.
Den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Aus- schussdrucksache 17(15)257 hat der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.
Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Aus- schussdrucksache 17(15)256 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Berlin, den 22. Dezember 2011
Matthias Lietz Berichterstatter
Torsten Staffeldt Berichterstatter

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Maritimer Supergau, Schifffahrt News, Der Kanal, Bauwesen WSA Brunsbüttel, Privatisierung WSV, Schifffahrt, Aktuelle News von g.goettling. Permanenter Link des Eintrags.

Über g.goettling

1953 das Licht der Welt in Stuttgart erblickt bis 1962 Stuttgart ab 1963 bis 1970 Bayerrn ( genauer Mittelfranken Nürnberg Lauf/Peg.) Schule ab 1970 Norden Lehrjahre sind keine Herrenjahre Matrose HAPAG 1976 AK 19 86 AM FHSR ( heute STW 95 unbeschränkt) bis 1992 Steuermann 1.Offizier und Kapitän 1992 -1997 Staukoordinator Abteilungleiter Reedereien Rheintainer Transglobe 1997 - Schleusenmeister, den es immer noch seefahrtsmässig in den Finger juckt, wenn er seine Kollegen fahren sieht, inzwischen auch wieder selbst fährt übergangsweise Fähre und ehrenamtlich Dampfschlepper Hamburger Hafen Museumshafen Övelgönne 2012 Fähren NOK bis 2017 jetzt Öffentlichkeitsarbeit und VdsM 2019 Rente Faehren NOK Adler jetzt Vertrauensmann HUK Glueckstadt und Umgebung SPD OV Glueckstadt Kassierer stellv.Vorstand und Glueckswerk Sozial