Verkehrsinfarkt auf Nord-Ostee-Kanal und Elbe verhindern – Arbeitsplätze
sichern
zu Drucksache 17/ 1609 (neu) – Antrag der Fraktionen von CDU/FDP und 17/1716 – Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen – „Fahrrinnenanpassung Elbe vorantreiben“
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest:
Schleswig-Holstein und seine Wirtschaft sind auf gute Verkehrsanbindungen auf
dem Wasser angewiesen. Viele Arbeitsplätze hängen davon ab.
Schleswig-Holsteins Nähe zum Hafen Hamburg wird nur mit einem funktionierenden
Nordostseekanal zu einem Gewinn.
Einschränkungen bei der Funktionsfähigkeit der Schleusen in Kiel und Brunsbüttel
können die Wirtschaftlichkeit des Nord-Ostsee-Kanals nachhaltig in Frage
stellen. Dies hätte fatale Folgen für die Wirtschaft in Deutschland und Europa.
Ein Planfeststellungsbeschluss für eine fünfte Kanalschleuse in Brunsbüttel liegt
bereits vor.
2. Der Schleswig-Holsteinische Landtag bekräftigt seine Forderungen an die Bundesregierung:
– nach einem unverzüglichen Umsetzen des Planfeststellungsbeschlusses für
eine fünfte Kanalschleuse in Brunsbüttel,
– nach einer umfassenden Sanierung der Kanalschleusen in Brunsbüttel und
Kiel-Holtenau einschließlich eines Konzeptes für den Schiffsverkehr während
der Bauphase,
– nach einem schnellen Ausbau des Nordostseekanals.
Drucksache 17/1745 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 17. Wahlperiode
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Für alle Maßnahmen muss umgehend ein aktueller Zeit- und Finanzierungsplan
vorgelegt werden.
3. Der Schleswig-Holsteinische Landtag bekräftigt die Notwendigkeit einer Fahrrinnenanpassung
der Elbe, um den Hafen Hamburg auch zukünftig wettbewerbsfähig
zu machen. Alle ökologischen Erfordernisse sind zu gewährleisten, die vereinbarten
Ausgleichsleistungen für Eingriffe in Natura 2000 Gebiete sind umzusetzen.
4. Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Bundesregierung auf, im Zuge
ihrer angestrebten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die Bedeutung
des Nordostseekanals nicht durch organisatorische, personelle oder finanzielle
Entscheidungen in Frage zu stellen und keine Privatisierung bei der Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung vorzunehmen.
5. Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf,
– sich im Bund mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die oben genannten Forderungen
erfüllt werden,
– gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen
die Priorität beider Maßnahmen – Fahrrinnenanpassung der Elbe
sowie Sanierung und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals – deutlich zu machen,
– die Verhandlungen mit den Bundesbehörden über Maßnahmen im Zusammenhang
mit dem Ausbau und Umbau, sofern sie Zuständigkeiten oder Besitz
des Landes Schleswig-Holstein betreffen, zügig und konstruktiv zu führen.
Regina Poersch