Ferlemann Veröffentlicht 4. Juli 2016 mit × in Am 1. Juni 2016 ist das „Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz)“ vom 24. Mai 2016 in Kraft getreten.