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Urteil zu Weservertiefung am 1. Juli
Europäischer Gerichtshof trifft Entscheidung über die Klagen des BUND
Die Umweltorganisation hält den Weserausbau für unnötig und sieht einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht. Schifffahrtsverwaltung und Wirtschaftsverbände sehen das ganz anders.

Bremen Im Streit um die Weservertiefung wird bald ein richtungsweisendes Urteil erwartet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 1. Juli seine Entscheidung über die Klagen der Umweltorganisation BUND gegen den geplanten Ausbau verkünden, wie der EuGH auf seiner Internetseite bekanntgab.
Der Geschäftsführer des BUND Bremen, Martin Rode, bestätigte den Termin am Freitag, den zuvor das Hamburger Abendblatt gemeldet hatte.
Der BUND klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Pläne zur Weservertiefung von der Mündung bis Bremen. Der Europäische Gerichtshof befasst sich zurzeit mit dem Fall, weil das Leipziger Gericht die Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie bat. Ein Gutachter hatte sich vor dem EuGH für eine strikte Auslegung der Gesetzgebung ausgesprochen. Projekte, die den Zustand von Gewässern verschlechtern, müssen ihm zufolge in jedem Einzelfall durch gute Gründe gerechtfertigt sein.
Der BUND hält den Weserausbau für unnötig und sieht einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht. Schifffahrtsverwaltung und Wirtschaftsverbände halten ihn dagegen für notwendig, damit die Häfen Bremen und Bremerhaven konkurrenzfähig bleiben.
Brake
J.-Müller-Gruppe drängt auf Weservertiefung
Prägt seit vielen Jahrzehnten das Geschehen in Brake: die mittelständische J.-Müller-Gruppe Foto: Hafen Brake
Wie der mittelständische Hafen- und Logistikdienstleister gestern mitteilte, „stößt der Hafen an die Grenzen weiteren Wachstums aufgrund der fehlenden Weseranpassung“. Dabei verspürt der Standort weiterhin kräftigen Rückenwind, auch weil die bisherigen erheblichen Investitionen in neue Infra- und auch Suprastruktur Wirkung zeigen und vom Markt gut angenommen werden. Unter den niedersächsischen Häfen erzielte Brake im Jahr 2014 ein besonders kräftiges Gütermengenwachstum im Seeverkehr. eha
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EuGH-Generalanwalt entscheidet pro Weservertiefung
Die EuGH-Entscheidung zu Weser gilt auch als wegweisend für die Frage der Elbvertiefung
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Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof(EuGH) wird eine Vertiefung von Außen- und Unterweser voraussichtlich nicht verhindern. Der Generalanwalt Niilo Jääskinen beim Europäischen Gerichtshof hat dem Gerichtshof am Donnerstag eine Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie(WRR) empfohlen, die einer Weservertiefung nicht grundsätzlich entgegensteht. Das Verfahren gilt auch als wegweisend für die Vertiefung der Elbe in Hamburg.
Demnach muss eine mögliche Vertiefung der Fahrrinne den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie genügen. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Projekten die Genehmigung zu versagen, die zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen. Dabei seien auch geringfügige Beeinträchtigungen von Bedeutung, sagt der Generalanwalt. Zumal die Weser bereits heute erheblich belastet sei. Die Bundesregierung habe selbst eingeräumt, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erst im nächsten Jahr erreicht würden.
Allerdings könnte eine Vertiefung der Fahrrinne im Rahmen der in der WRR (Art. 4) vorgesehenen Ausnahmen genehmigt werden. Zwar gelte auch dafür das „Verschlechterungsverbot“. Vorhaben, die „anderen Erfordernissen“ insbesondere wirtschaftlichen entsprächen, müssten deswegen mit den geeigneten „Bedingungen und Beschränkungen“ versehen werden.
Die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird Anfang nächsten Jahres erwartet. Das Verfahren müsste dann vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgesetzt werden. Es müsste prüfen, ob die Genehmigung der deutschen Behörden der Entscheidung des EuGH entspricht.
Der Wirtschaftsverband Weser erwartet nach dem Votum, dass sich der Europäische Gerichtshof in seinem für das Frühjahr 2015 angekündigten Urteil der Stellungnahme des Generalanwalts anschließen werde. (tw/diwi)
Offenbar strenge Bedingungen für Weservertiefung

Nach einer Weservertiefung könnten noch größere Containerschiffe die Weser flussaufwärts fahren. (Themenbild)
Wird die Wasserstraße Weser bald zu einer Art „Flussautobahn“? Noch steht die Entscheidung dazu aus. Das Bett des Flusses soll gewissermaßen auf rund 130 Kilometern zwischen der Mündung und Bremen bis zu einen Meter tiefer gelegt werden, um den immer größer werdenden Containerschiffen die Weiterfahrt flussaufwärts zu ermöglichen. Wann der Ausbau erfolgen kann, ist weiter offen. Denn für die geplante Vertiefung könnten strenge Maßstäbe des Gewässerschutzes der EU zugrunde gelegt werden. Das hat ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am Donnerstag deutlich gemacht. Derzeit befasst sich der EuGH mit der Flussvertiefung.
„Übergeordnetes öffentliches Interesse“ rechtfertigt Ausbau
Projekte, die den Zustand von Gewässern erheblich verschlechtern, müssten in jedem Einzelfall durch gute Gründe gerechtfertigt sein, erklärte Gutachter Niilo Jääskinen. Zu den Gründen gehören laut EU-Recht „übergeordnete öffentliche Interessen“. Es genüge dagegen nicht, wenn solche Gründe nur in einem übergeordneten Bewirtschaftungsplan Beachtung fänden. Eine gewichtige Rolle spielt bei der Bewertung die Qualität des Wassers. Jääskinen ist für eine strikte Auslegung der EU-Regeln. Eine Verschlechterung sei bereits gegeben, wenn sich der Zustand des Gewässers innerhalb einer Kategorie verändere und nicht erst mit einer Einstufung in eine andere, machte er deutlich. In Europa gibt es fünf Kategorien für den Zustand der Gewässer – von sehr gut bis schlecht.
Flussvertiefungen Fall für die Gerichte
Der EuGH beschäftigt sich derzeit dem Fall, weil das Leipziger Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Luxemburger Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten hat. Vor dem Leipziger Gericht wehrt sich derzeit die Umweltorganisation BUND gegen die Weservertiefung. Sie sieht einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz und hält den Ausbau für unnötig. Wirtschaftsverbände verweisen dagegen auf die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Häfen. Auch um die Vertiefung der Elbe wird derzeit vor Gericht gestritten. Streit droht in Niedersachsen ebenfalls wegen einer möglichen Vertiefung der Ems.
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23. Oktober 2014, 17:03 Uhr
Weservertiefung
Wasserschutz soll streng im Blick behalten werden
Die Hafenwirtschaft in Bremen ist zuversichtlich, dass die Weser tiefer ausgebaggert werden darf. Grund sind die Aussagen des zuständigen EU-Gutachters vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Vertiefung der Weser. Der Wirtschaftsverband Weser sieht Chancen für eine Ausnahmegenehmigung für die Ausbaggerung, schließlich liege ein eindeutiges öffentliches Interesse vor.
Die Vertiefung des Flusses zwischen Bremen und Bremerhaven ist aus Sicht des Verbands auch ökologisch sinnvoll. Kommen die Schiffe besser in die Häfen, gebe es weniger Transporte auf der Straße. Dennoch ist die Sorge groß bei den Hafenunternehmen, dass die Richter einer weiteren Ausbaggerung womöglich doch nicht zustimmen werden. Dann wären die Entwicklungsperspektiven der bremischen Häfen gefährdet, so die Aussage.
Geplant ist, dass künftig auch Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,50 Meter die Häfen in Bremerhaven unabhängig von Ebbe und Flut anlaufen können. Bislang ist das nur Schiffen mit einem Tiefgang von 12,80 Meter möglich. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) klagt gegen die weitere Vertiefung. Wird ein Verbot verhängt, dann wird endlich auch der Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven besser genutzt, so die Auffassung des Bremer BUND-Geschäftsführers Martin Rode.
Gutachter empfiehlt strenge Auflagen
Der zuständige EU-Generalanwalt hatte empfohlen, die Ausbaggerung der Weser allenfalls unter Auflagen zu erlauben. EU-Regeln zum Gewässerschutz müssten demnach streng ausgelegt werden. Die Entscheidung will der Europäische Gerichtshof allerdings erst im Frühjahr 2015 fällen. Das Urteil gilt auch als richtungsweisend für die geplante Vertiefung der Elbe.
Video: EuGH zur Weservertiefung
Einstellungen, Infos und Kommentare
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Projekte, die den Zustand von Gewässern verschlechtern, müssten in jedem Einzelfall durch gute Gründe gerechtfertigt sein, erklärte Gutachter Niilo Jääskinen (Rechtssache C-461/13). Dazu, ob dies bei der Weser der Fall ist, äußerte er sich nicht. Ein Urteil fällt in einigen Monaten. Meistens halten sich die Richter an den Rat ihres Gutachters.
Umweltschützer klagen vor Bundesverwaltungsgericht
Der BUND hatte gegen die Pläne vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Die Umweltschützer halten die Vertiefung für unnötig und sehen einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht. Die Richter in Leipzig baten daraufhin die Richter beim Europäischen Gerichtshof um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts.
Mehr zum Thema:Was dafür – und was dagegen spricht
23.10.2014Transport + Logistik │ Ausland
EuGH, Weser-Vertiefung |
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